Nehmen wir an ein Ehepartner hat in der Zeit der funktionierenden Ehe einen Darlehensvertrag unterzeichnet der für das Unternehmen des Partners war. Jetzt lebt dieses Paar getrennt ist aber nicht geschieden. Das Unternehmen des Partners geht in Insolvenz. Kann dann der Ehepartner, der den Vertrag mit unterzeichnet hat, aber nicht in die Geschäfte involviert war, zur Tilgung des Darlehens herangezogen werden?
Logisch … er hat ja unterschrieben !
Gerade deshalb verlangen die Kreditinstitute ja oftmals
die Unterschrift des Ehepartners. Auf den Kopf gefallen
sind die nicht !
Hi,
selbstverständlich hat der mithaftende Ehepartner nun die Folgen zu tragen. Jedoch hat der BGH entschieden, wenn ein Ehepartner zur Mithaftung heran gezogen wird, obwohl kein Einkommen vorhanden ist, handelt die Bank grob fahrlässig und kann im Einzelfall keine Forderungen geltend machen. Der Einzelfall muss also geklärt werden.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]