Mithelfende Familienangehörige

Guten Morgen,

angenommen, jemand hilft im Betrieb eines Verwandten gelegentlich ohne Bezahlung mit, zum einen, um den Verwandten zu entlasten, zum anderen, um ein bisschen Praxis im Berufsalltag zu bekommen.

Wie ist die Versicherungspflicht zu beurteilen?

Danke,

Beate

Hallo,
so unverbindlich wie die Frage - hier die unverbindliche
Antwort -
wenn keine Entlohnung, dann keine Krankenversicherungspflicht,
weil auch rechtlich kein Beschäftigungsverhältnis entsteht.
Gruss
Czauderna