Hallo,
meine Mutter betreibt ein Kleingewerbe (Verkauf verschiedener Artikel auf Flohmärkten). Da sie ein bisschen Unterstützung gebrauchen könnte, würde ich ihr gern helfen. Zurzeit bin ich arbeitslos, beziehe ALG II und übe einen Minijob (6 Std./Woche)aus.
Meine Fragen hierzu:
Kann sie mich als mithelfende Familienangehörige beschäftigen? Es würde sich um ca. 6 - 7 Std. in der Wochen handeln.
Wäre das auch ok, wenn ich dafür keine Entlohnung bekommen würde? Denn eigentlich möchte ich einfach nur helfen und dafür nicht unbedingt bezahlt werden. Oder führt das zu Schwierigkeiten, weil unglaubwürdig. Und kann ich überhaupt als mithelfende Familienangehörige beschäftigt werden, auch wenn ich nicht im selben Haushalt lebe? (habe mal sowas irgendwo gelesen). Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Wäre toll, wenn ihr mir diese Fragen beantworten könntet.
Danke und liebe Grüße
Yilly
hallo lisa,
was willst du uns denn hier weismachen? daß du es allen ernstes von der gesetzeslage abhängig machst, ob du deiner mutter hilfst? oder daß deine mutter mit ihrem flohmarktstand es sich leisten kann, leute anzustellen? (ROFL!)
du bist 42 jahre alt und hast eine abgeschlossene kaufmännische ausbildung. und du weißt nicht, ob du deiner mutter helfen darfst??? wie bist du nur so alt geworden?
ne, sorry, diese frage nehme ich dir nicht ab.
gruß
ann, etwas verärgert
…
Wäre das auch ok, wenn ich dafür keine Entlohnung bekommen
würde? Denn eigentlich möchte ich einfach nur helfen und dafür
nicht unbedingt bezahlt werden.
Dann ist es doch Deine Freizeitbeschäftigung und Ihr braucht gar nichts schriftliches.
Mit Geld könnte es z. B. ein 400EUR-Job sein (Arbeit für xx,xx EUR/Stunde), und Ihr braucht einen Arbeitsvertrag, einen Stundenzettel und Nachweise darüber, dass das Geld wirklich gezahlt wurde (z. B. Überweisungsbeleg).
Vorher Arbeitsamt informieren!
Oder führt das zu
Schwierigkeiten, weil unglaubwürdig.
Wenn ordentlich (wie unter Fremden) geregelt, no problem
Mehr Info:
http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.htm
Grüße
JoKu
Hallo Joku,
vielen Dank für deine Antwort. Dann können wir das ja in Angriff nehmen.
@Ann: Auf solche unqualifizierten Kommentare kann ich gut und gern verzichten. Wenn du nicht in der Lage bist, geschriebene Texte richtig zu interpretieren, dann halte dich besser raus. Und um hier auch gleich eine offensichtliche Wissenslücke zu füllen: Eine kaufmännische Ausbildung schließt nicht automatisch das Wissen über s ä m t l i c h e gesetzliche Bestimmungen und Regelungen ein. Es entzieht sich auch meiner Logik, warum Speditionskaufleute über die Regelungen für arbeitslose mithelfenden Familienangehörige Bescheid wissen müssen. Noch weniger ist mir klar, was dieses offensichtlich notwendige Wissen mit meinem erreichten Alter zu tun hat.
ähm, ich sehe keinen grund, warum du mich gleich anranzt. die unqualifizierung liegt doch eher auf deiner seite.
@Ann: Auf solche unqualifizierten Kommentare kann ich gut und
gern verzichten.
Wenn du nicht in der Lage bist, geschriebene
Texte richtig zu interpretieren, dann halte dich besser raus.
nu nu! wenn du hier fragen stellst, wirst du damit leben müssen, daß ich dir antworte, wenn mir danach ist. so einfach ist das.
Und um hier auch gleich eine offensichtliche Wissenslücke zu
füllen: Eine kaufmännische Ausbildung schließt nicht
automatisch das Wissen über s ä m t l i c h e gesetzliche
Bestimmungen und Regelungen ein.
DAS meinte ich auch gar nicht. aber es greift nun mal keine einzige gesetzliche regelung, wenn du als privatmensch in deiner privaten zeit deiner privaten mutter an ihrem flohmarktstand aushilfst.
man kann mir ja wohl nicht übelnehmen, daß ich mich über soviel hörigkeit der amtsgewalt gegenüber meine verwunderung nicht für mich behalten kann.
Noch weniger ist mir klar, was dieses offensichtlich
notwendige Wissen mit meinem erreichten Alter zu tun hat.
hast recht, erwachsensein oder selbstverantwortliches handeln stellen sich leider nicht automatisch mit überschreiten einer gewissen altersgrenze ein.
gruß
ann