ich habe vor zwei Jahren meine Firma gegründet. Aus Kostengründen arbeitet mein Lebenspartner (wir leben zusammen)unentgeltlich mit, ich bin z.Zt fest angestellt und könnte die Arbeit allein nicht bewältigen.
Meine Frage wäre:
Erkennt das Finanzamt das als mithelfenden Familienangehörigen an? Muß man unbedingt verheiratet sein?
Können Spesen für ihn abgerechnet werden?
Gibt es Sonderregelungen für Existenzgründer?
Gibt es dazu eindeutige Gesetze oder Links? Meine Steuerberaterin hatte Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz des Finanzamtes geäußert, da wir nicht verheiratet sind.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
Viele Grüsse
Phyllis
GERADE wenn du verheiratet bist, passt das finanzamt besonders gut auf. und die krankenkasse auch.
es geht (dann) nur, wenn ihr einen schriftlichen arbeitsvertrag
aufsetzt, regelrechten lohn zahlt und krankenasse.
und das ganze so gestaltet, ‚wie es unter fremden ueblich waere‘.
getrennte konten sind sehr ratsam, eigentlich unabdingbar.
bargeld zaehlt nicht.
aber die idee ist dennoch gut:
die ausgaben an lohn und so mindern deine einnahmen.
und warum moechtest du nicht eine anerkennung zahlen,
was sonst u.u. ans finanzamt gehen wuerde.
buchhaltuing ist dann allerding sowieso ein muss.
die steuerberaterin waere mir suspekt.
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