Mithelfender Familienangehöriger

Hallo,

mich würde folgender Sachverhalt dringend interssieren.
Drei Personen gründen eine GbR. Ziel dieser Gemeinschaft ist es, ein Bistro zu betreiben, wobei zwei Gesellschafter nur stille Teilhaber sind und einer betreibt das Bistro. Dieser eine Gesellschafter wird bei der Zubereitung der Speisen von seiner Mutter unterstützt. Natürlich unendgeltlich. Die Mutter selbst lebt von einer Hinterbliebenenrente ( Private Versicherung ) und bekommt sonst leinerlei Bezüge vom Staat. Zählt die Mutter als mithelfender Familienangehöriger und ist sie damit von Sozialabgaben und Steuern befreit ?
Wer weis etwas darüber ?

Mit freundlichen Grüssen

Jens M.

Hallo,
das stellt die Krankenkasse der Mutter fest anhand der Angaben, die
der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin in schriftlicher Form der
Kasse machen müssen.
Gruss
Czauderna