Mitkalkulation für eine Doppelhaushälfte

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl einer Mietkalkulation, da mir nicht ganz klar ist, welche Faktoren (und zu welchem Anteil) in die Berechnung der Miete einfliessen.

Nehmen wir eine Doppelhaushälfte mit 90m² Wohnfläche. Für den betreffenden Ort besteht eine Mietspiegel von ca. 5€/m² (Kaltmiete ohne Nebenkosten).

Das Haus wurde Ende der 1950er Jahre gebaut. Das Haus hat noch Nachtspeicheröfen inkl. aller Anschlüsse, aber diese Nachspeicheröfen wurden augrund der Energiepreise seit Jahren nicht mehr benutzt. Sie könnten jedoch theoretisch wieder in Betrieb genommen werden.

Das Haus wird derzeit mit einem Kachelofen beheitzt. Dieser Kachelofen verfügt über Heizungszügen in alle Räume in der 1. Etage. Somit ist mittels dieses Ofens das ganze Haus beheizbar.

Für warmes Wasser in Küche und Bad werden Durchlauferhitzer benötig.

Darüberhinaus verfügt das Haus über ca. 60m² Garten inkl. nicht überdachter Terrasse, sowie eine Garage.

Meine Fragen:

  1. Rechtfertigt die Beheizung mit Kachelofen sowie die Warmwasseraufbereitung durch Durchlauferhitzer einen Abzug vom Mietspiegel und wenn ja, zuwieviel Prozent?

  2. Würden Garten und Garage eine Zuschlag auf die Miete rechtfertigen und wenn ja zu wievel Prozent?

Vielen Dank schonmal vorab!

Hallo!

das wäre doch keine Wohnung sondern ein Haus. Die Mietspiegel gelten m.E. nach nicht für vermietete 1-2 Fam. Häuser.
Aber sicher wird es nicht weniger Kaltmiete !
Garage kann man extra vermieten bzw. in Kaltmiete einberechnen.

Sei froh, wenn du einen Mieter dafür findest. Der muss ja damit rechnen, nochmals die gleiche Summe für Heiz- und Nebenkosten aufzuwenden.
Denn ich nehme stark an, es ist nichts modernisiert (dafür spricht Nachtspeicherheizung und Kachelofen (Luftheizung ?)) Mag sein man hat neue Fenster, die aber inzwischen bereits wiederum veraltet sind.

Elektrische WW-Bereitung ist weder Zu- noch Abschlag.
Nur halt teuer (weil Strom teuer ist, 1 kWh Wärme aus Strom kostet nahe 30 Cent, 1 kWh aus Öl oder Gas nur etwa 1/3 davon.)

Lass bloß einen Energieausweis aufstellen, den brauchst du und musst ihn Mietinteressenten vorlegen. (ungefragt übrigens).

MfG
duck313

Servus,

wenn Du die Grenze „maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete“ meinst:

Diese „ortsübliche Vergleichsmiete“ steht für so ein Objekt nicht gar so oft im Mietspiegel der betreffenden Gemeinde - es kommt ganz drauf an, wie dieser aufgezogen ist. Wenn er keine Vergleichsmiete enthält, die für dieses Objekt aussagekräftig ist, greifen die dort genannten Werte nicht. Im vorliegenden Fall wirst Du wohl ganz schlicht mit dem Vermieter über die Miete verhandeln müssen, so wie das Generationen vor Dir ganz ohne Gängelung aus Berlin auch gemacht haben.

Schöne Grüße

MM