Mitkürzung wegen keinem Warmwasser

Hallo,
wenn ich in einer Empfehlung folgendes lese:

Mietrecht - Kein Warmwasser: Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845).

Wenn nun aber kein Warmwasser für nur eine Woche zur Verfügung gestellt wird. Muss man dann die 15% auf die Woche beziehen, oder kann man generell von der gesamten Monatsmiete 15% abziehen?

Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Hallo,

Wenn nun aber kein Warmwasser für nur eine Woche zur Verfügung
gestellt wird. Muss man dann die 15% auf die Woche beziehen,
oder kann man generell von der gesamten Monatsmiete 15%
abziehen?

Mietminderung bezieht sich IMMER auf die Zeit, in der ein Mangel vorliegt. Das heißt: ein Tag kein warmes Wasser => 15% von 1/30 der Monatsmiete darf gekürzt werden.
Siehe: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…
Gruß
loderunner (ianal)