Hallo,
wenn ich in einer Empfehlung folgendes lese:
Mietrecht - Kein Warmwasser: Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845).
Wenn nun aber kein Warmwasser für nur eine Woche zur Verfügung gestellt wird. Muss man dann die 15% auf die Woche beziehen, oder kann man generell von der gesamten Monatsmiete 15% abziehen?
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.