Mitmieter im haus ist ständig laut, was tun ?

hallo

eine person zieht in eine wohnung ein in der es angeblich sehr ruhig sein soll. nach einzug merkt sie das der mitmieter neben ihm ständig laute musik oder lautes fernsehen hört. er macht das mehrmals die woche für ein paar stunden und teilweisse spät in die nacht so.

auf ein gespräch lässt sich der junge mann dabei nicht ein. kommentar " ich zahl meine miete, also lass mich in ruhe".

diesen zustand möchte die person nicht dauerhaft hinnehmen. was kann man gegen den anderen mieter unternehmen ?

die polizei kommt bei solchen anlässen ja schon gar nicht mehr ( wurde der person jedenfalls so am telefon mitgeteilt )

gruss

Hallo!

auf ein gespräch lässt sich der junge mann dabei nicht ein.
kommentar " ich zahl meine miete, also lass mich in ruhe".

Dann sollte man mit dem Vermieter sprechen. Ruhestörender Lärm durch Mitmieter kann zur Minderung berechtigen.

Gruß,

Florian.

Hallo,

diesen zustand möchte die person nicht dauerhaft hinnehmen.

Verständlich…zumal dauerhaft ertragener Lärm krank machen kann.

was kann man gegen den anderen mieter unternehmen ?

Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit sowie Art der Störung anfertigen. 1 Monat sollte ausreichend sein. Damit an Verwaltung/Vermieter wenden und um Abstellung bitten. Sollte der Vermieter nicht reagieren, könnte man sich mit einem Mieterschutzbund über eine etwaige Mietminderung unterhalten, vielleicht bringt auch das erst den VM auf Trab. Es kann auch nicht schaden andere Mieter zu der Situation zu befragen.

die polizei kommt bei solchen anlässen ja schon gar nicht mehr
( wurde der person jedenfalls so am telefon mitgeteilt )

Das ist ja ein starkes Stück! Soll das ein Polizist gesagt haben?? dann würde ich bei der Zentrale der Stadtverwaltung anrufen und fragen, an wen man sich wegen Ruhestörungen wenden soll…das kann auch tageszeitabhängig sein.
In manchen Städten gibt es auch Einheiten des Ordnungsamtes die Anlaufstelle für solche Fälle sind.

Gruß
Maja

die polizei kommt bei solchen anlässen ja schon gar nicht mehr
( wurde der person jedenfalls so am telefon mitgeteilt )

Die Polizei ist in solchen Fällen zwar nicht originär zuständig, sollte sich der Sachverhalt aber in einer Stadt abspielen, in welcher zur Nachtzeit keine Streifen des Ordnungsamtes zur Verfügung stehen, dann hat die Polizei sehr wohl zu erscheinen.

Des Weiteren hat sie bei Feststellung einer tatsächlichen Ruhestörung eine Owi-Anzeige nach dem LImschG zu fertigen, da es sich bei der „Störung der Nachtruhe“ um eine erhebliche Ordnungswidrigkeit handelt und die Nachtruhe gesetzlich besonders geschützt ist.

Ausserdem besteht die Möglichkeit den lärmverursachenden Gegenstand (Stereoanlage o. ä.) sicherzustellen bzw. im weiteren Verlauf den eventuell alkoholisierten Störer in Gewahrsam zu nehmen.

Jedoch muss ich dazu auch sagen, dass die Polizei natürlich keinen Bock / Zeit hat jeden Tag an der gleichen Örtlichkeit auf der Matte zu stehen. Daher auch von mir der Hinweis auf den VM bzw. Mieterschutzbund.

Allerdings hat so eine Nacht im polizeilichen Gewahrsam schon wahre Wunder vollbracht :wink:

-VM auf das Problem hinweisen
-Lärmprotokoll. Ist ärgerlich und umständlich, aber leider nicht zu vermeiden. Gut, wenn jemand anderes den konkreten Vorfall bezeugen kann. Polizei müsste eigentlich kommen, dass ist ihre Aufgabe, zumindest würde ich diese in der Woche nach 22.00 Uhr erwarten.
-Lärmptorokoll mit Mietminderung oder ZBR an Miete an VM. VM hat dafür zu sorgen, dass der Hausfriede (Kündigungsgrund) gewahrt bleibt. Dafür muss VM auch alle ihm zur Verfügung stehende Mittel einsetzen und darf die Sache nicht verschluren. Immerhin hat er ja den Mieter ins Haus geholt.
-Notfalls RA, aber vorher Kostentragung regeln…