Hallo,
ich habe eine gute Freundin, die sich von ihrem Freund trennt. Er hat nie Miete gezahlt, ist aber in den Mietvertrag mit eingetragen… Was kann sie tun um ihn sofort aus dem Mietvertag zu löschen. Bitte helft ihr.
Hallo,
ich habe eine gute Freundin, die sich von ihrem Freund trennt. Er hat nie Miete gezahlt, ist aber in den Mietvertrag mit eingetragen… Was kann sie tun um ihn sofort aus dem Mietvertag zu löschen. Bitte helft ihr.
Hallo,
Das wäree besser.
und frag besser den vermieter
Interessant. Wozu soll das gut sein? Ist der Jurist? Und unparteiisch? Oder nur einfach etwas freundlicher?
Gruß
Rübe
nein, aber der richtige ansprechpartner, wenn man den vertrag ändern will
Hi,
nur wird ihn das Innenverhältnis seiner Mieter vorerst wenig interessieren. Diese schulden die Miete i.d.R. gesamtschuldnerisch.
http://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-miet…
Gruß
vdmaster
Nachmieterin?
Hallo,
das heißt dann wohl, sie würde sich als Nachmieterin melden und zugleich durch Nichtzahlung der Miete eine Kündigung des bisherigen Mietverhältnisses provozieren?
Freundliche Grüße
Thomas
Erstmal zu FAQ:1129: Das hab ich überlesen. Sry…
Und zum Rest: Sie hat immer die Miete für beide bezahlt. Also Mietschulden sind nicht vorhanden und sollten auch nicht anfallen… Geht es wenn sie sich auf der Kündigung selber als Nachmieter eintragen lässt?
Danke schon mal…
Mathze
Hi,
am einfachsten ist es wenn alle einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen und sie einen neuen vertrag alleine unterzeichnet. Aber ob da alle mitmachen?
MFG
Hi,
da kann sie besser regulär unter Beachtung der Kündigungsfrist kündigen, keine Mahngebühren und Folgekosten, -> billiger.
MFG
Hallo,
nein, aber der richtige ansprechpartner, wenn man den vertrag
ändern will
Schon mal überlegt, dass der Vermieter das gar nicht kann? Und der eine Mieter von zweien natürlich auch nicht?
Wenn der Vermieter einfach einen neuen Mietvertrag abschließt, macht er sich gegenüber dem fristlos rausgeworfenen Mieter schadensersatzpflichtig. Da wäre er aber schön blöd, meinst Du nicht?
Gruß
Rübe
Hallo,
da kann sie besser regulär unter Beachtung der Kündigungsfrist
kündigen,
kann sie aber nicht. Wenn zwei im Mietvertrag stehen, müssen beide gemeinsam kündigen. Die Kündigung eines einzelnen wäre ganz einfach unwirksam.
Aber das wusstet Du doch, oder?
Gruß
Rübe
schon mal überlegt, das er es doch kann? einfach den alten vertrag kündigen und einen neuen abschließen, wo ist das problem? gründe finden dich relativ schnell,
daher ja die 2 mieten, man spricht mit dem vermieter und dann passt das schon
Hallo,
schon mal überlegt, das er es doch kann? einfach den alten
vertrag kündigen und einen neuen abschließen, wo ist das
problem? gründe finden dich relativ schnell,
Aha. Dann mal los. Welchen Kündigungsgrund würdest Du als Vermieter hier anführen?
Ich bin gespannt.
Gruß
Rübe
Hallo,
daher ja die 2 mieten, man spricht mit dem vermieter und dann
passt das schon
ich erkenne leider nicht, was Du mir damit sagen willst. Kannst Du das mal näher ausführen?
Gruß
Rübe
nach 2 mieten kann man fristlos kündigen, wenn man sich mit dem vermieter einigt, strebt der auch kein mahnverfahren an und man zahlt die verbindlichkeiten einfach, nachdem man mit dem vermieter einen neuen vertrag abgeschlossen hat.
Hallo,
nach 2 mieten kann man fristlos kündigen, wenn man sich mit
dem vermieter einigt, strebt der auch kein mahnverfahren an
und man zahlt die verbindlichkeiten einfach, nachdem man mit
dem vermieter einen neuen vertrag abgeschlossen hat.
Nun, das entspricht aber nicht der Frage. Da geht es darum, dass man einen der beiden sofort aus dem Mietvertrag bekommt und keine Mietschulden bestehen und auch keine Mietschulden anfallen sollen.
Anderer Vorschlag?
Gruß
Rübe
mit dem vermieter reden!
Hallo,
mit dem vermieter reden!
Ah. Ok. Ein kleines Pläuschchen beim Kaffe ist ja immer ganz nett.
Natürlich wird da also keine Lösung bei rauskommen, aber immer schön, wenn man drüber gesprochen hat.
Gruß
Rübe
Hey Leute,
es geht ganz einfach… Er unterzeichnet die Kündigung (war bis gestern nicht sicher) *puh*!!! Sie lässt sich als Nachmieterin eintragen und unterschreibt am selben Tisch noch den neuen Vertrag. Was ich bis Freitag auch noch nicht wusste(aufpassen), wenn er die Kündigung unterzeichnet hat muss er ja theoretisch gleich raus… Es bleiben allerdings Ansprüche auf den Inhalt der Wohnung. Diese gelten aber nur 14 Tage ab Kündigungsunterzeichnung… Hab mich mal bei einem Rechtanwalt schlau gemacht und nach Lücken suchen lassen …
Danke für eure Ideen…
Ps. @Genius malignus: Die Gründe würden mich auch mal interressieren.