Mitminderung bei nicht isolierten gasleitungen

Hallo!

Angenommen, Person A hat ein haus gemietet und es stellt sich erst nach einiger zeit heraus, dass die Gasleitungen im keller nicht isoliert sind. Dadurch geht etwa das fünfache an Energie für das Heizen des Hauses drauf.
Weiter die Annahme, dass der Vermieter des Hauses sich weigert, die Leitungen zu isolieren bzw isolieren zu lassen.

dürfte Person A dann die Miete mindern? Und um wieviel %? Dürfte die einbehaltene Miete dazu verwendet werden, dass Person A die Leitungen selbst isoliert bzw isolieren lässt?

Vielen dank schon mal für die Hilfe!
GlG, Gilai

Moin, Gilai,

Dadurch geht etwa das fünfache an Energie
für das Heizen des Hauses drauf.

Verluste könnten da nur entstehen, wenn das Gas heiß im Haus ankäme, und das wollen wir doch nicht hoffen.

Weiter die Annahme, dass der Vermieter des Hauses sich
weigert, die Leitungen zu isolieren bzw isolieren zu lassen.

Das tut er aus gutem Grund. Der nächste Mieter wünscht sich dann, das Dach in Schafwolle einzukleiden.

dürfte Person A dann die Miete mindern? Und um wieviel %?

Gar nicht.

Dürfte die einbehaltene Miete dazu verwendet werden, dass
Person A die Leitungen selbst isoliert bzw isolieren lässt?

Wenn ein Anspruch auf Mietminderung bestünde, dürfte der Mieter mit dem Geld machen, was immer ihm einfiele - Aktien kaufen, in der Spielbank auf den Kopf hauen, fürs Tierheim spenden, …

Gruß Ralf

Hallo!

Moin,

Angenommen, Person A hat ein haus gemietet und es stellt sich
erst nach einiger zeit heraus, dass die Gasleitungen im keller
nicht isoliert sind. Dadurch geht etwa das fünfache an Energie
für das Heizen des Hauses drauf.

Gasleitung?

vnA

Was für Leitungen???
Hallo,

… stellt sich
erst nach einiger zeit heraus, dass die Gasleitungen im keller
nicht isoliert sind.

GASleitungen???
Sorry, das kann nicht sein!
Meinst du die Leitungen von der Gasheizung in die Wohnungen? Dann fließst dort warmes Wasser (Brauchwasser für die Heizung oder Frischwasser)…

Grüße von
Tinchen

Hi,

was für Leitungen meinst Du?
Gasleitungen sind nicht weiter isoliert.
Meinst Du Fernwärme?

Grüße

Uwe

Hallo ihr Lieben!

Konnte leider erst heute wieder schreiben wg emailprobs.

In dem geschilderten Fall handelt es sich natürlich um die Warmwasserleitungen.
Die Fragestellung zwecks mietminderung, welche Person A vornehmen dürfte, bleibt die gleiche.

GlG
Das Rindvieh Gilai

Hi,

Konnte leider erst heute wieder schreiben wg emailprobs.

In dem geschilderten Fall handelt es sich natürlich um die
Warmwasserleitungen.
Die Fragestellung zwecks mietminderung, welche Person A
vornehmen dürfte, bleibt die gleiche.

Mir sind nur Auflagen für Leitungen aus einer Heizanlage bekannt. Bei Fernwärme kann man da nicht immer sicher sein.

In einem freien Land, in der die Meinungsfreiheit herrscht, kann natürlich immer ein Steitpunkt gefunden werden. Wenn sich die Meinung des Vermieters konträr ist, sollte ersteinaml ein Versuch einen Konsens unternommen werden. Mietminderungen sind da nicht immer ein guter Start.

Z. B. könnte ein Angebot lauten: Materialkosten Vermieter, anbau Mieter sofern Mieter sich das sich zutraut.

Streitpunkte, die noch nie von einem Urteil versehen wurden, können leicht teuer werden und das „Betriebsklima“ reduzieren.

mfg MC