nehmen wir mal an jemand möchte seine Miete aufgrund einer Ausgefallenen Heizung ( 8 Tage im Winter, Heizung + Warmwasser komplett ausgefallen) mindern, welche Miete ist da heranzuziehen?
ok, danke erstmal!
Also man wird wohl für die tage die miete um 100% mindern! Mann konnte nicht in der wohnung wohnen ( da kleines baby, ohne warm wasser und max 16grad durch lüfter)…
Weiterhin ist es interessant zu wissen, wie es mit kosten aussieht die man hat, wegen dieses mangels! zB Wohnkosten bei Freunden, Hotelkosten, zusätzlicher strom durch lüfter ( 4 stück a 2000 watt sind pro monat ca 150€ bei 7h am tag)
mfg
serial
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nehmen wir mal an jemand möchte seine Miete aufgrund einer
Ausgefallenen Heizung ( 8 Tage im Winter, Heizung + Warmwasser
komplett ausgefallen) mindern, welche Miete ist da
heranzuziehen?
Ich bin bislang auch immer von der Nettokaltmiete ausgegangen.
Am besten ist es dann Mieterschutzbund oder Anwalt fragen.
Gruß Athlind
ok, danke erstmal!
Also man wird wohl für die tage die miete um 100% mindern!
Mann konnte nicht in der wohnung wohnen ( da kleines baby,
ohne warm wasser und max 16grad durch lüfter)…
Weiterhin ist es interessant zu wissen, wie es mit kosten
aussieht die man hat, wegen dieses mangels! zB Wohnkosten bei
Freunden, Hotelkosten, zusätzlicher strom durch lüfter ( 4
stück a 2000 watt sind pro monat ca 150€ bei 7h am tag)
Hi,
mir fällt auf, dass das BGH von „nicht nutzungsfähig“ ausgeht. Wie verhält es sich, wenn trotzdem weiterhin genutzt wird und auch verbraucht wird?