Mitnehmen von Frauen im Auto strafbar?

Hi,

habe vor ein paar Tagen einen Bericht im TV gesehen.
Inhalt : Das neue Sperrgebiet in Dresden.

Das TV-Team ist mit den Beamten in der Stadt unterwegs. Die Beamten möchten Freier auflauern, die das die Verordnung nicht einhalten.
Szene :
Es regnet. Ein Dame, die nach Meinung der Beamten defür bekannt ist, dass sie in dieser Gegend regelmäßig anschaffen geht wird beobachtet, wie sie in einen PKW steigt. Bevor der PKW abfahren kann, greifen die Beamten zu und teilen dem Fahrer mit, dass er gegen die neue Veordnung verstossen hätte. Der Fahrer des PKW sagt aus, er wolle die Damen nur nach hause fahren wolle weil es so regnet.
Zitat des Fernsehsprechers : „Als er die Dame einsteigen lies, hat sich der Fahrer schon strafbar gemacht.“

Nun meinen Frage : Stimmt das?
Nunmal davon abgesehen, ob er die Dienste der Dame in Anspruch nehmen wollte oder nicht. Reicht das für ein Bußgeld aus, dass man eine Frau in sein Auto steigen läßt?
Darf man nun in Dresden keine Frauen mehr im Auto mitnehmen?
Was sagt denn hier das Gesetz?

Vorab danke

Gruß

Christian

Natürlich ist es keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, Huren bei Regen ins Auto einsteigen zu lassen und/oder sie nach Hause zu bringen.
Ordnungswidrig ist ggf. die Anbahnung von GV etc. Ob die Dresdner Sperrgebietsverordnung sich dabei nur gegen Huren oder auch gegen Freier richtet, ist hier nicht bekannt.
Normalerweise muß die Ordnungsbehörde den Verstoß einschl. der Anbahnungsabsicht beweisen. Allerdings gibt es typische Konstellationen und Geschehensabläufe. Faktisch wird in solchen Fällen dem „Freier“ seine Ausrede als Schutzbehauptung nicht geglaubt werden.

Hallo Christian,

wo hast du das denn genau gesehen?? (Kanal/Sendezeit usw.) ist doch was für unsere Grünen…
Denn das ist ja wohl „NS-Staat“ in Reinkultur…

mfg

Frank

Hi Frank,

wo hast du das denn genau gesehen?? (Kanal/Sendezeit usw.) ist
doch was für unsere Grünen…

das weiss ich nicht mehr.
Bin beim Zappen darauf gestossen.

Gruß

Christian

Hallo,

diesen Bericht habe ich vor geraumer Zeit auch gesehen. Ich habe mir damals nur nicht solche Gedanken darüber gemacht…

Allerdings gibt es typische
Konstellationen und Geschehensabläufe. Faktisch wird in
solchen Fällen dem „Freier“ seine Ausrede als Schutzbehauptung
nicht geglaubt werden.

Jetzt interessiert mich das schon. Ist es denn eigentlich zulässig auf Grund von Indizien ein Buß-/Ordnungsgeld zu verhängen. Ich dachte dafür braucht es eindeutige Beweise.

mit besten Grüßen
Steffen B.

war wirklich Leipzig
hier der Link:
http://www.radioleipzig.net/index.php?newsID=26992&v…

weil ich es bei der Suche gefunden habe und der Zusammenhang gegeben ist:
http://derstandard.at/?id=1894455
und
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=131135…

endgültige Bestätigung
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=7…

Hallo,
Mann beachte § 3.
http://www.leipzig.de/de/buerger/satzungen/3_01.PDF

Ulf

Hallo,

na woo denn nun???

Von den nichtfunktionierenden Links bei Steffen mal abgesehen…
Es kann doch wohl nicht ernsthaft im Sinne des Staates sein,
die Prostitution abzuschaffen…
(Siehe NL auf Krankenschein…)

mfg

Frank

Hi,

jep, kann auch Leibzig gewesen sein.
Mein Gedächtnisprotokoll lies mich da wohl im Stich.

Nu, ging ja nicht um die Stadt an sich,
sondern um die Sache.

Gruß

Christian

Habe mich in der Stadt geirrt. War Leibzig!
Ist aber am Ende doch Wurscht, oder?

Oder hat jetzt der eine oder andere einen Schreck bekommen und die allabentliche „Rundfahrt“ ausgesetzt? :wink:

Grüßle

Christian

War Leibzig?
Deiner Visitenkarte ist zu entnehmen, dass Du aus der Nähe von Stuttgart kommst. Dann möge Dir die Beleidigung der wunderschönen Stadt Leipzig verziehen werden. Ihr Schwaben habt’s ja nicht so mid d’n Exblosivlaud’n, hajo, so isch des!

Deiner Visitenkarte ist zu entnehmen, dass Du aus der Nähe von
Stuttgart kommst. Dann möge Dir die Beleidigung der
wunderschönen Stadt Leipzig verziehen werden. Ihr Schwaben
habt’s ja nicht so mid d’n Exblosivlaud’n, hajo, so isch des!

Findest Du wirklich, dass ich damit Leibzig beleidigt habe oder beleidigen wollte?

Hallo,

Von den nichtfunktionierenden Links bei Steffen

Da muss aber etwas mit Deinem Browser nicht stimmen. Ich habe eben noch einmal getestet. Das funzt wunderbar. Welchen Browser verwendest Du denn?

Steffen B.

Findest Du wirklich, dass ich damit Leibzig beleidigt habe
oder beleidigen wollte?

Jo, finde ich schon. Alle Städte haben ein Recht darauf, dass ihre Namen richtig geschrieben werden.Leibzig genauso wie Stuttgard, Münschen, Hammburg und Berlihn.

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Jo, finde ich schon. Alle Städte haben ein Recht darauf, dass
ihre Namen richtig geschrieben werden.Leibzig genauso wie
Stuttgard, Münschen, Hammburg und Berlihn.

Oh je, oh je, jetzt sehe ich es erst.
Habe ich doch glatt den Namen falsch geschrieben.

Nu, dann möchte ich mich bei Dir für die Aufklärung bedanken
und mich natürlich bei allen, die sich durch meinen Fehler gekränkt gefühlt haben, entschuldigen.

Gruß

Christian