Bandmitschneiden eines 4-Augen-Gesprächs strafbar?
Gesprächsaufzeichnung mit Diktiergerät strafbar?
Hallo und guten Tag, meine grundsätzliche Frage ist sicher einfach und schlicht.
Mache ich mich mit der Aufzeichnung eines 4-Augen-Gesprächs mittels nicht offem gezeigtem Diktiergerät strafbar?
Der Hintergrund dazu: ich arbeite aus der Arbeitslosigkeit heraus seit 1 1/2 Jahren als Freiberufler (Journalist), mit festen Kunden und Zahlungseingängen. Der Gewinn selbst ist schwankend und im kleinen Bereich, darum habe ich zwecks Kosteneinsparung letztes Jahr die eigene Wohnung gekündigt und wohne seitdem im Keller des abbezahlten Hauses meiner Mutter (Vater verstarb vor einigen Jahren). Wir führen getrennte Haushalte und Konten, benutzen aber gemeinschaftlich z. B. Badezimmer oder auch Küche (aber eben getrennt, sprich, ich koche für mich etc. außer z. B. Weihnachtsessen).
Da die persönlichen Einnahmen (noch) nicht zum kompletten, entspannten reinen Bestreitens des Lebensunterhaltes reichen, bin ich ich nach einem Jahr „Durchwürgen“ zur Antragsanstellung bei der hiesigen ARGE gegangen, um prüfen zu lassen, ob mir ev. Aufstockung etc. zusteht.
Nun ist es so, dass es dahingehend entweder ein Ja oder Nein gibt - was zu akzeptieren ist, keine Frage.
Erschreckend zeigte sich der Umgang. Bei der Antragstellung drehte es sich (unterstellend) in erster Linie praktisch nur darum, ob/dass ich auf Kosten der Rente der Mutter leben würde.
Keine(!) 24 Stunden später nach Antragstellung standen heute morgen zwei Personen (m & w) von der ARGE vor der Haustür, um zu prüfen, wie wir leben, wohnen usw.
Habe das, weil ich vermute, in Sachen Verneinung ganz sicher negative Folgen hätte, sie hereingelassen & das Procedere durchführen lassen (Besichtigung).
Persönlich bin ich tief erschrocken und zutiefst verunsichert. GRUNDSÄTZLICH war es während des Gesprächs der Antrags-Abgabe so, dass man von Vornherein als Sozialleistungserschleicher/Verbrecher eingestuft wurde.
WENN es Geld geben sollte, dauert das (eigentlicher Abgabetermin aller Unterlagen Ende des Monats) auf jeden Fall bis irgendwann Ende Juli. Aber mit (Gestapo) Stasi-ähnlichen Methoden nur aufgrund einer Antragstellung konfrontiert zu werden, stimmt mich sehr nachdenklich.
Ich habe keine Probleme damit, wenn die endgültige Entscheidung zu meinen Ungunsten negativ ausfällt, ich arbeite weiter, und kämpfe um mein Dasein. Dass aber allein die Antragstellung zur Prüfung einer Unterstützung derartiges zur Folge hat, GRUNDSÄTZLICH als Verbrecher o. ä. eingestuft zu werden … ist für mich unfassbar. Gerade auch, weil ich nichts trickse oder verheimliche, und mir auch klar ist, dass Behörden prüfen müssen. Aber das WIE …
Zu meinem entscheidenden Antrags-Abgabegespräch möchte ich daher gern ein kleines Diktiergerät mitnehmen und das Abgabegespräch dokumentieren. Ohne das vorherige Eingeständnis des Partners, denn dann hätte ich gewiss keinen O-Ton.
Egal, wie es letztendlich läuft, ist dieses ganze Procedere unbedingt Stoff für eine journalistische Aufarbeitung, die vielleicht etwas bewegt. Nur Schlucken ist der falsche Weg, vieles läuft quer in diesem Staat.
Aber mache ich mich zum Straftäter, wenn ich - journalistisch - Wahrheit/O-Ton dokumentieren möchte? Ich habe (weil durchaus erfolgreicher, älterer Quereinsteiger, aber eben kein 40-Jahre-Berufserfahrungs-Profi) keine Ahnung in Sachen Rechtsprechung, und würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
Sorry für den vielleicht langen Text, aber der alltägliche Wahnsinn in diesem unserem Lande wächst (meiner Ansicht nach) rapider als der gesunde Menschenverstand. Und ich sehe einfach nicht ein, dass ich nur aufgrund einer Antrags-Abgabe, deren letztendliche Entscheidung ich fraglos akzeptieren werde(n) (muss), trotz (oder sogar wegen?) klarer Fakten-Offenlegung mit Gestapo/Stasi-Methoden behandelt werde.
Und (noch) ist es wohl nicht verboten, dann darüber (mit Beweisen mittels z. B. Bandaufzeichnung) journalistisch das Ganze aufzubereiten und darüber zu berichten. Oder doch?
Oder ich bin zu dumm und blauäugig. Tja.