Mitschneiden eines 4-Augen-Gesprächs strafbar?

Bandmitschneiden eines 4-Augen-Gesprächs strafbar?

Gesprächsaufzeichnung mit Diktiergerät strafbar?

Hallo und guten Tag, meine grundsätzliche Frage ist sicher einfach und schlicht.

Mache ich mich mit der Aufzeichnung eines 4-Augen-Gesprächs mittels nicht offem gezeigtem Diktiergerät strafbar?

Der Hintergrund dazu: ich arbeite aus der Arbeitslosigkeit heraus seit 1 1/2 Jahren als Freiberufler (Journalist), mit festen Kunden und Zahlungseingängen. Der Gewinn selbst ist schwankend und im kleinen Bereich, darum habe ich zwecks Kosteneinsparung letztes Jahr die eigene Wohnung gekündigt und wohne seitdem im Keller des abbezahlten Hauses meiner Mutter (Vater verstarb vor einigen Jahren). Wir führen getrennte Haushalte und Konten, benutzen aber gemeinschaftlich z. B. Badezimmer oder auch Küche (aber eben getrennt, sprich, ich koche für mich etc. außer z. B. Weihnachtsessen).

Da die persönlichen Einnahmen (noch) nicht zum kompletten, entspannten reinen Bestreitens des Lebensunterhaltes reichen, bin ich ich nach einem Jahr „Durchwürgen“ zur Antragsanstellung bei der hiesigen ARGE gegangen, um prüfen zu lassen, ob mir ev. Aufstockung etc. zusteht.

Nun ist es so, dass es dahingehend entweder ein Ja oder Nein gibt - was zu akzeptieren ist, keine Frage.

Erschreckend zeigte sich der Umgang. Bei der Antragstellung drehte es sich (unterstellend) in erster Linie praktisch nur darum, ob/dass ich auf Kosten der Rente der Mutter leben würde.

Keine(!) 24 Stunden später nach Antragstellung standen heute morgen zwei Personen (m & w) von der ARGE vor der Haustür, um zu prüfen, wie wir leben, wohnen usw.

Habe das, weil ich vermute, in Sachen Verneinung ganz sicher negative Folgen hätte, sie hereingelassen & das Procedere durchführen lassen (Besichtigung).

Persönlich bin ich tief erschrocken und zutiefst verunsichert. GRUNDSÄTZLICH war es während des Gesprächs der Antrags-Abgabe so, dass man von Vornherein als Sozialleistungserschleicher/Verbrecher eingestuft wurde.

WENN es Geld geben sollte, dauert das (eigentlicher Abgabetermin aller Unterlagen Ende des Monats) auf jeden Fall bis irgendwann Ende Juli. Aber mit (Gestapo) Stasi-ähnlichen Methoden nur aufgrund einer Antragstellung konfrontiert zu werden, stimmt mich sehr nachdenklich.

Ich habe keine Probleme damit, wenn die endgültige Entscheidung zu meinen Ungunsten negativ ausfällt, ich arbeite weiter, und kämpfe um mein Dasein. Dass aber allein die Antragstellung zur Prüfung einer Unterstützung derartiges zur Folge hat, GRUNDSÄTZLICH als Verbrecher o. ä. eingestuft zu werden … ist für mich unfassbar. Gerade auch, weil ich nichts trickse oder verheimliche, und mir auch klar ist, dass Behörden prüfen müssen. Aber das WIE …

Zu meinem entscheidenden Antrags-Abgabegespräch möchte ich daher gern ein kleines Diktiergerät mitnehmen und das Abgabegespräch dokumentieren. Ohne das vorherige Eingeständnis des Partners, denn dann hätte ich gewiss keinen O-Ton.

Egal, wie es letztendlich läuft, ist dieses ganze Procedere unbedingt Stoff für eine journalistische Aufarbeitung, die vielleicht etwas bewegt. Nur Schlucken ist der falsche Weg, vieles läuft quer in diesem Staat.

Aber mache ich mich zum Straftäter, wenn ich - journalistisch - Wahrheit/O-Ton dokumentieren möchte? Ich habe (weil durchaus erfolgreicher, älterer Quereinsteiger, aber eben kein 40-Jahre-Berufserfahrungs-Profi) keine Ahnung in Sachen Rechtsprechung, und würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

Sorry für den vielleicht langen Text, aber der alltägliche Wahnsinn in diesem unserem Lande wächst (meiner Ansicht nach) rapider als der gesunde Menschenverstand. Und ich sehe einfach nicht ein, dass ich nur aufgrund einer Antrags-Abgabe, deren letztendliche Entscheidung ich fraglos akzeptieren werde(n) (muss), trotz (oder sogar wegen?) klarer Fakten-Offenlegung mit Gestapo/Stasi-Methoden behandelt werde.

Und (noch) ist es wohl nicht verboten, dann darüber (mit Beweisen mittels z. B. Bandaufzeichnung) journalistisch das Ganze aufzubereiten und darüber zu berichten. Oder doch?

Oder ich bin zu dumm und blauäugig. Tja.

2 Vorschläge

  1. Gleich nach einem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll machen und dem Gesprächspartner zusenden.

  2. Einen Zeugen mitnehmen. Es sind ja DEINE persönlichen Daten.

Gruß

Stefan

Hallo.

Ich glaube diese Frage solltest du besser nochmal im Bereich „Allgemeine Rechtsfragen“, natürlich als fiktiven Vorgang geschildert, stellen.

Aber mal vorab: Zur reinen journalistischen Aufarbeitung dürfte das, meiner Meinung nach, wohl durch Pressefreiheit gedeckt sein, sofern die Personen im späteren Bericht anonymisiert werden. Vor Gericht hätte eine solche Aufnahme aber meines Wissens keinen Wert.

Ansonsten kann ich dir raten, den Bescheid am Ende genau zu prüfen und falls was unklar ist eine Beratungsstelle aufzusuchen (sind oftmals kostenlos von Caritas etc.).

Was die Hausbesuche angeht, würde ich dir aber abraten, das weiter als Stasi- oder Gestapomethoden zu bezeichnen. Dass diese Methoden nicht unbedingt die feine englische Art sind, ist klar, sie sind aber in manchen fällen nötig um Betrug aufzudecken. Leider gerät man mit „aussergewöhnlichen“ Wohnverhältnissen schnell in Verdacht.

MfG,
TheSedated

Hi,

dass Du als „Journalist“ das unter Innenpolik postest überrascht mich schon etwas. Wie schon gesagt: Allgemeine Rechtsfragen wäre das richtige Brett gewesen.

Aber grundsätzlich: Tonbandaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis der anderen Teilnehmer gemacht werden (das gleiche gilt übrigens für das Mithören über Lautsprecher bei Telefonaten.

Gruß,
Anja

Hi,

Gerade wenn Du das journalistisch verwenden möchtest, solltest Du Dir diesen Link:

http://www.deutsche-tageszeitungen.de/presserecht.pdf

durchlesen.

Gruß
Tina

Moin,

Vor Gericht hätte eine solche Aufnahme
aber meines Wissens keinen Wert.

Wir sind hier doch nicht in Amerika. Die Richtlinien, was NICHT vor Gericht zu verwerten ist sind hier in Deutschland wesentlich enger. Mal davon abgesehen, dass hier eine gerichtliche Aufarbeitung vom OP gar nicht angesprochen wurde.

Gruß

Anwar

Du nennst Dich Journalist? Unglaublich
Hallo,

Aber mit (Gestapo) Stasi-ähnlichen
Methoden
nur aufgrund einer Antragstellung konfrontiert zu
werden, stimmt mich sehr nachdenklich.

Du vergleichst einen Hausbesuch der ARGE mit Methoden der Stasi und der Gestapo?

Das heißt, dass Du nichts, aber auch gar nichts über deutsche Geschichte weißt und nur polemisieren kannst. Das disqualifiziert Dich in jeder Hinsicht für diesen Beruf. Auch der Rest Deines Beitrages ist alles andere als objektiv und neutral.

Und der Hammer ist dann noch, dass Du angebliches Unrecht damit bekämpfen willst, in dem Du selbst Recht brichst. Die Grundzüge der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes sollten jemandem, der meint journalistisch tätig zu sein, zumindest ansatzweise bekannt sein.

Ich glaube, Du solltest Dir ein paar grundlegende Kenntnisse zur deutschen Geschichte und zum Berufsethos des Journalismus aneignen.

Oder ich bin zu dumm und blauäugig. Tja.

Erste Zweifel sind ja offensichtlich schon vorhanden.

S.J.

Hallo,

Aber grundsätzlich: Tonbandaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis
der anderen Teilnehmer gemacht werden (das gleiche gilt
übrigens für das Mithören über Lautsprecher bei Telefonaten.

Wie ist das denn mit diesen ganzen „versteckte Kamera“ Aufnahmen - sind das alles Straftaten? Kann ich mir kaum vorstellen (aber das will ja nichts heißen).

Gruß

Anwar

  1. Deine Frage darf hier, in der Form, in der du sie gestellt hast, nicht beantwortet werden, auch wenn sie fälschlicherweise nicht im Rechte-Brett gestellt wurde.

  2. Was soll ein Mitschnitt beweisen und bewirken?
    Dass du nicht höflich und zuvorkommend bedient wurdest?
    Dass das in Geschäften, bei Behörden, usw. manchmal vorkommt, ist allgemein bekannt. Durch deinen „Beweis“ wirst du das aber kaum ändern können. Menschen sind sehr unterschiedlich und manch einer hat auch mal einen schlechten Tag.
    Wenn du mit der Sachentscheidung nicht einverstanden bist, kannst du ja Widerspruch einlegen.

  3. Wenn du als Enthüllungsjournalist a la Wallraff tätig werden willst und dich damit wahrscheinlich manchmal in einer "Grauzone des Rechts bewegst, solltest du auch so mutig sein, dazu zu stehen und ggf. die Repressalien des Staates in Kauf nehmen.

Hi Anwar,

Wie ist das denn mit diesen ganzen „versteckte Kamera“
Aufnahmen - sind das alles Straftaten?

Du kannst sicher sein, dass die Leute nach den Aufnahmen gefragt werden, ob sie das veröffentlichen dürfen.

Gruß,
Anja

Hallo Anja,

Wie ist das denn mit diesen ganzen „versteckte Kamera“
Aufnahmen - sind das alles Straftaten?

Du kannst sicher sein, dass die Leute nach den Aufnahmen
gefragt werden, ob sie das veröffentlichen dürfen.

Schon klar - aber die versteckte Aufnahme selbst scheint ja schon eine Straftat zu sein! D.h. die riskieren jedes Mal, dass irgendjemand querschießt und die anzeigt?

Gruß

Anwar

Hallo,

Wie ist das denn mit diesen ganzen „versteckte Kamera“
Aufnahmen - sind das alles Straftaten? Kann ich mir kaum
vorstellen (aber das will ja nichts heißen).

http://de.wikipedia.org/wiki/Versteckte_Kamera#Pers…

Gruß
Christian