Mitschneiden von Gesprächen

Liebe/-r Experte/-in,

guten Tag,

in der nächsten Zeit wird ein Gutachten vom Medizinischen Dienst über mich erstellt. Da ich von allen Seiten bisher gehört habe, daß die sog. Gutachter sich der Tonlage und Behauptungen bedienen, die der Stasi nahe kommt, möchte ich gerne das Gespräch mitschneiden.

Meine Frage nun, muß der Gutachter dies zulassen?

Für Ihre Antwort meinen besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Mark

Hallo, NEIN, muss der Gutachter nicht.
Er ist ja schließlich Gutachter (parteilos, so sollte es sein) und seinem Urteil wird entsprochen. Du könntest natürlich heimlich mitschneiden (ist aber 1. nicht erlaubt und 2. hat es keine Beweiskraft), würde aber nichts nützen.
Ob Gutachter „Stasi-Methoden“ anwenden, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln. Fakt ist aber, dass bei solchen Gutachten natürlich auch Punkte auf „Tonlage“, „Behauptungen“ und wie diese aufgestellt werden, verteilen. Wie sonst sollte ein Gutachten erstellt werden?
Also, mal ganz locker bleiben, Fragen entsprechend ruhig beantworten und dann das Gutachten ganz entspannt abwarten.
Viel Glück und Erfolg

Hallo,
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Ihre Darstellung leuchtet ein und ich werde mich so gut wie möglich der Lage anpassen

Viele Grüße
Mark