Mitschnitt einer Besprechung für das Protokoll

Guten Tag,

Gibt es nach Deutschem Recht Bedenken, eine Besprechung ohne das Einverständnis aller Anwesenden mit einem Tonaufnahmegerät mitzuschneiden um später ein Protokoll anzufertigen, wenn die Aufnahme für keine anderen Zwecke verwendet und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben wird?

Danke,
Martin

§ 201 StGB (owT)
.

Danke für den Verweis.

Darin geht es um das „nicht-öffentlich“ gesprochene Wort. Einzig bei Wikipedia fand ich dazu eine Konkretisierung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_der_Vertraul… :

„das nicht über einen kleineren, durch persönliche oder sachliche Beziehungen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbare Wort“

Ich gehe nun also davon aus, dass — einen Kläger vorausgesetzt — der Mitschnitt und die Verwertung ins geschriebene Protokoll strafbar wären, oder übersehe ich noch Sonderregeln?

Es ist strafbar. Auch ohne einen Kläger oder Ankläger.

Levay

Schade, aber irgendwie verständlich. Vielen Dank, Levay.

Guten Tag,

Gibt es nach Deutschem Recht Bedenken, eine Besprechung ohne
das Einverständnis aller Anwesenden mit einem Tonaufnahmegerät
mitzuschneiden um später ein Protokoll anzufertigen, wenn die
Aufnahme für keine anderen Zwecke verwendet und insbesondere
nicht an Dritte weitergegeben wird?

Warum muss das heimlich passieren? Fair wäre doch, wenn die Anwesenden zustimmen.

Grüße

Holygrail

Ich hatte es einfach vergessen. Naja, ich hab’s nun einfach gelöscht und erstelle das Protokoll aus meinem Gedächtnis.