Mitschüler zwingen Freunde sich zu prügeln und filmen mit ihren Handys

Zwei Zwölfjährige wurden von ihren Klassenkameraden gezwungen sich mit Schlägen gegenseitig weh zu tun. Dies wurde von den Klassenkameraden mit Handys aufgezeichnet und wurde auch zur Mutter des einen Kindes weitergeleitet.
Man fragt sich, was die Klassenkameraden damit bezwecken und vor allen Dingen, was man tun kann und sollte.
Der Lehrbeauftragte riet dazu die Polizei einzuschalten.
Doch wohin führt das?
Gibt es dort Spezialbeamte, die sich mit solchen Delikten beschäftigen?
Danke für die Aufmerksamkeit und hilfreiche Tipps
biggs

Alle Kinder sind mit 12 Jahren noch strafunmündig also hat die Polizei da überhaupt keine Handhabe.
Wer was berwirken kann ist das Jugendamt.
Denn 12jährige die ihre Mitschüler zu solchem Verhalten zwingen können, da muss die Frage schon erlaubt sein aus welchem Elternhaus die kommen und da hat das Jugendamt Möglichkeiten einzugreifen. ramses90

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Hallo Ramses.
Nix Elternhaus, aber Langweile und Spielchen auf dem Smartphon - je brutaler um so besser. Und irgendwann wollen sie auch bischen Äkschn produzieren…

Aus der Ferne und mit diesen dürren Fakten kann man nichts Konkretes dazu sagen. Es ist aber auf jeden Fall eine sehr heftige Geschichte, bei der ich darauf dringen würde, dass dort massiv aufgearbeitet wird!

  1. Schule: Was wissen und tun die betreffenden Klassenlehrer, die Schulleitung, gibt es einen Beratungslehrer, einen Schulpsychologen? Bei der Schulbehörde ein Kriseninterventionsteam? (auch, wenn der Vorfall nicht in der Schule passierte, die Schule wird vermutlich der Ort sein, wo sich Opfer und Täter immer wieder treffen, von daher muss auch geklärt werden: Kann/will/ sollen Opfer und Täter weiter in die gleiche Klasse gehen??)
    Welche Maßnahmen ist die Schule bereit zu tun? Kann es dort ein Wiedergutmachungsprogramm geben? oder ist das gar nicht angesagt?

  2. Polizei: Eine Anzeige Strafunmündiger führt immerhin zu einer Akte und wird im günstigen Fall als eine Art Warnschuss gesehen (im ungünstigen Fall verpufft es)

  3. Die allgemeinen sozialen Dienste: Natürlich muss da in de Familien nachgeguckt werden. Das heißt nicht, dass die Eltern der Täter schuld sind, aber sie benötigen höchstwahrscheinlich Unterstützung darin, ihre Söhne bei der Entwicklung zu verantwortungsvollen Menschen zu unterstützen. Welche Angebote muss man den Tätern (verpflichtend!) machen (besondere Jugendfreizeitgruppen, Verpflichtung zu einem Sozialtraining, Familienunterstützung?)
    Wie kann den Opfern geholfen werden?

Karl

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Glückwunsch, die vermutlich trivialste Antwort des Tages!

Filmtipp

Und der dazu passende Musiktipp

Moin,
das sollte dann auf jeden Fall dazu geführt haben, dass ein „Absender“ bekannt ist. Abgesehen davon, dass allen Beteiligten unzweideutig mitgeteilt werden muss, dass das Ganze ein no go sein sollte.

Was ist in diese Fall ein Lehrbeauftragter?
12-jährige haben einen Lehrer oder eine Lehrerin, wenn es in der Schule war, und wenn diese/r das dazu gesagt hat, ist es in der Schule passiert?
Wenn es in der Schule passiert ist, ist die „zuständig“ + die Eltern /bzw. Erziehungsberechtigten und erst dann die Polizei, wenn außerhalb, ist es gut, wenn es auch in der Schule bekannt und thematisiert wird, die kann dann aber „nichts machen“.
Die Mutter des einen Kindes hat das Video, die anderen Eltern auch? Sollte zumindest mal der erste Schritt sein, abgesehen von Lehrer/in, wenn es in der Schule war.
Die Schule kann da Möglichkeiten haben und sie hoffentlich auch ausschöpfen, wie gesagt wenn es dort war.

das muss man alles wissen, um dazu etwas sagen zu können.
Egal, wo es war: nichts unternehmen heißt wegschauen und passiv dieses Verhalten fördern.
Es sind nicht (nur) die Eltern der „Opfer“ gefordert, sondern alle Eltern aller Beteiligten, danach die Schule, danach Polizei und Jugendamt. Entgegen anderslautender Meinungen haben Eltern von 12-jährigen zuerst die Verantwortung, und danach kommen die anderen
§1 Abs2 Kinder- und Jugendhilfegesetz:
(2) 1 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2 Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Grüße, ynot

„Der Lehrbeauftragte riet dazu die Polizei einzuschalten“

Das ist ein sinnvoller Vorschlag. Sofort bitte tun. Die Polizei kennt das Thema, jeden Tag.
64% aller Schüle haben körperliche Gewalt als Opfer erlebt. Du bist kein Einzelfall.
Vertuschen schadet den Kindern.
Polizei kommt sofort mit Pädagogen in die Schule. Die sind dafür ausgebildet.

Dein Zitat hängt sogar noch höher, es ist Art. 6 Absatz 2 des Grundgesetztes.
Es ist richtig, das bestimmten Eltern immer wieder ins Gedächtnis zu rufen. Dennoch würde ich hier auf keinen Fall abwarten, ob die betreffenen Eltern den Paragraphen des Grundgesetzes in ganzer Breite erfüllen, sondern mir sofort Unterstützung von geeigneten Stellen holen. Die Eltern sind damit ja nicht aus der Verantwortung raus, im Gegenteil, die werden eh´ bei jedem Schritt gefragt.

Karl

Dabei handelt es sich um Mobbing. Das ist ein ernstes Thema und darf nicht runtergeredet werden.

Was sie damit bezwecken? - Sie erfreuen sich dran. Ganz banal und dumm, aber so ist das nun mal.

Ich rate euch ebenfalls die Polizei einzuschalten.
Es geht dabei um das Wohl der Kinder und die anderen lernen was fürs Lebens. Hat keine Nachteile, außer, dass es mehr Aufwand benötigt

Äh, nein. Das ist kein Mobbing. Das sind Straftaten (Bedrohung, Anstiftung).

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Habe ich ja auch nicht ausgeschlossen
Mobbing kann Straftaten beinhalten

Als Mobbing wird heute schon gerne mal bezeichnet, wenn ein Schüler nicht mitspielen darf oder seine Sportschuhe versteckt werden. Das kann auch alles Mobbing sein, aber die Bezeichnung „Mobbing“ für den geschilderten Vorgang, ist schlichtweg verharmlosend. Das ist insofern ein Problem, als daß heute zwar ständig von Mobbing die Rede ist, aber nichts gegen den oder die Täter unternommen wird. Im Zweifel gibt’s mal ein trauriges Smiley ins Benimmheftchen oder eine Ansprache an die Eltern, aber nicht das an disziplinarischen Maßnahmen ausgeschöpft wird, was nach dem jeweiligen Länderrecht möglich ist. Und dann wundern sich die Leute, daß jahrelang nichts passiert und das Kind dann auf einmal - nach Erreichen der Strafmündigkeit - vor dem Richter steht.

In diesem Fall gehört mit der ganz groben Keule draufgehauen, d.h. Strafanzeige, Termin mit den zuständigen Lehrkräften, in dem klar zum Ausdruck gebracht wird, daß man erwartet, daß eine Ordnungs-/Disziplinarkonferenz einberufen wird, die dann über die entsprechenden Maßnahmen berät.

Wenn nichts unternommen wird, kommt auch nichts zu den Akten und das heißt, daß die Täter beim nächsten Vorfall immer noch unbeschriebene Blätter sind und man nach Aktenlage weiterhin darüber überrascht sein darf, wie das auf einmal so passieren konnte. Derartige Fälle haben praktisch immer eine Vorgeschichte und die besteht meistens darin, daß die Täter schon seit etlichen Jahren als problematisch bekannt sind, aber eben niemals Maßnahmen erfolgten, die Eingang in die Akte fanden.

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Ich bin auch kein Freund davon, dass der Begriff Mobbing so unbedacht benutzt wird und quasi für jede Kleinigkeit, allerdings ist Mobbing, ebenso wie beispielsweise Krankheit, ein sehr flexibler Begriff. Du kannst z.B. eine leichte Erkältung oder Krebs haben. Sind beides Krankheiten.
Bei Mobbing ist das nichts anderes. Du kannst ein wenig geärgert werden oder die Täter begehen richtig krasse Straftaten.

Mit „Es geht dabei um das Wohl der Kinder […]“ meinte ich neben den Opfern ebenso die Täter. Die sollen nicht schon zu früh auf die schiefe Bahn geraten bzw wieder den richtigen Weg finden.

Es ist ganz und gar nicht meine Intention das Vergehen runterreden zu wollen. Bei allem anderen stimme ich dir zu

Hi @C_Punkt,
ich gebe Dir in allen Punkten recht, prinzipiell auch bei der „ganz groben Keule“. Das Problem ist, ich als Zwölfjähriger Anstifter würde jegliche Anstiftung gnadenlos leugnen (grad wenn die große Keule droht). „Die haben sich halt geprügelt und ich hab das gefilmt - und das mit dem Filmen tut mir auch echt leid.“ Darum wäre die interessante Frage, ob die Anstiftung eventuell auch dokumentiert ist (zum Beispiel ob der „Anstifter“ die sich Prügelnden anfeuert oder ob es davon ein Video von der Anstiftung gibt…

Die Ausgangsfrage war ja

Und da kommt’s wohl ein wenig drauf an, wer „man“ ist. Elter der Anstifter? Elter der Prügelnden? Lehrer? Elter eines Mitschülers? Freund eines Freundes, dessen Tante diese Geschichte erzählt hat? Je nachdem fände ich da durchaus unterschiedliche Maßnahmen schlau…

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Ja, vielen Dank für die zahlreichen Hinweise.
Bis auf Weiteres
Biggs

Du hast Du natürlich recht; ich ging davon aus, daß es sich beim Fragesteller um ein Elternteil eines der Opfer handelt oder wenigstens um ein Elternteil unbeteiligter Dritter. Daß sich die Eltern der Täter aktiv um die Aufarbeitung eines Vorfalls bemühen, ist m.E. eher die Ausnahme. Wenn man die fragt, ist in der Regel nichts passiert, alles allenfalls ein Mißverständnis oder der Täter eigentlich das Opfer.

Gruß
C.

Wie kann man zwei Zwölfjährige zwingen, sich gegenseitig zu verprügeln.
Hat man ihnen nicht beigebracht, nein zu sagen, den Lehrer zu verständigen oder
sich zu wehren.
Letzteres habe ich meinen Enkeln zur Selbstverteidigung mit Erfolg beigebracht.