ich montiere auf meinem PKW gewöhnlich im Winter nie Winterreifen. Da ich auch jetzt (wie schon im letzten Jahr) Unkenrufe hörte, man bekäme im Schadensfall (z.B. auf schneeglatter Fahrbahn) zumindest Teilschuld, interessiert mich doch sehr, was ein Mann vom Fach dazu sagt. Gilt diese Aussage so undifferenziert oder muss für eine Mitschuld - wie ich meinen würde - gutachterlich festgestellt werden, dass mit Winterreifen mittlerer Art und Güte ein solcher Unfall nicht passiert wäre?
hallo Ulrich,
es gab in der Vergangenheit schon einige Gerichtsurteile, die eine Teilschuld attestierten. Evtl. kannst Du die volle Schuld bekommen, wenn die Gegenseite Dir nachweisen kann, dass mit einem Winterreifen der Unfall hätte vermieden werden können.
Also: Wintereifen drauf! Bringt auch Vorteile: die Sommerreifen heben länger und beim Verkauf ist Dein Auto 9-fach bereiftes Auto auch gefragter.
Grüße
Raimund
Ohne Winterreifen bist Du im Schadenfall…
…garantiert zu schnell gewesen.
Wenn Du mit Sommerreifen einem hinten drauf rutschtst heißt es dann automatisch: „unangepaßte Geschwindigkeit“
Du kannst mit Sommerreifen noch so vorsichtig fahren, irgenwann kommt eine unvorherbare Situation, dann rappelts.
Ich empfehle Dir Ganzjahresreifen. Ich selbst habe welche drauf und fahre damit auch in den Schwarzwald zum Rodeln.
So bist Du für das ganze Jahr gewappnet, ohne ständig ummontieren zu müssen.
Ich argumentiere auch damit (für die GJ-Reifen), daß bei uns hier in der Vorderpfalz kein „richtiger Winter“ sondern nur Suddelwetter, oder immer für zwei Tage ganz extremer Weise Glatteis herrscht. Der letzte gescheite Schneewinter war 1996/97, der davor 1981, wo an Weihnachten Schnee lag.
Hallo Uli,
rechtlich ist das eine Grauzone. Es gab schon Urteile, die auf Teilschuld erkannt haben. Aber zweifelsfrei nachzuweisen, das der Unfall mit Winterreifen hätte verhindert werden können wird schwierig werden, da der Strassenzustand nie reproduzierbar ist, so wie er am Unfalltag war.
Gruss Sebastian
Hallo Ulrich,
noch ein Tipp, obwohl nicht direkt gefragt… Deine Kaskoversicherung wird sehr schnell auf grobe Fahrlässigkeit aus sein und Dir Deinen eigenen Schaden ablehnen.
bei Kaskoschäden kann ich mir das eher vorstellen, aber bei Haftpflichtschäden?
Ich werde jetzt einfach mal zur Sicherheit meine Versicherung sowie den ADAC diesbezüglich um Stellungnahme bitten. Dann habe ich es wenigstens von meiner Versicherung schriftlich.
Gruss
Ulrich
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]