Mitschuld von Handwerker weil die's besser wissen

Hallo,

Haben Handwerker mitschud wenn ich ihnen bei der arbeit helfe und einen Fehler dabei mache?

Wegen Handwerkasrbeiten habe ich meine Küche abmontiert. Dabei habe ich die Wasseranschlüsse zugedreht. Diese müssen (ein experte häts gewusst) mit kappen nochmal gesichert werden, weil die Ventile kaputt gehen können.
Genau das ist passiert und die Wohnung stand unter wasser!!
Ein halbes dutzend Handwerker waren zuvor in der Küche (haben dort gearbeitet) und hätte ich die Küche nicht selbst abgebaut (netter Weise) hätten die es machen müssen. Vermutlich haben die gesehen, dass die kappen fehlen.

Frage:
Müssen die solche Gefahren aufgrund ihrer Ausbildung erkennen und abwenden?! Und trifft die eine mitschuld oder sogar die ganze Schuld wenn die das nicht tun?

Danke im Vorraus…

Ich würde da mal im rechtsforum mal nach ähnlichen Fällen suchen oder mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt nachfragen.

Hallo Der_Dumm_Frager!
Ich kenne die neuesten Gerichtsurteile zu Deinem Thema nicht. Aber sehr oft liegt man richtig, wenn man so eine Frage vereinfacht.

Ich sehe es so:
Wenn die Handwerker die Küche abmontieren, tragen sie für die ordnungsgmäße Ausführung bis hin zur richtigen Montage dieser Rohr-Abschlußkappen die Verantwortung.
Wenn Du aber Deine Küche selbst abmontierst, trägst Du diese Verantwortung alleine. Du kannst nicht sagen, daß die Handwerker das hätten sehen müssen. Du selbst hast die Kappen im Rahmen des Küchenabbaues nicht montiert, und somit trägst Du die Schuld dafür und mußt nun leider auch die Verantwortung übernehmen und die Kosten für den entstandenen Schaden tragen.

Das ist meine aktuelle Meinung. Sorry, daß ich Dir nichts besseres für Dich mitteilen kann.

Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo,

das ist recht schnell und einfach beantwortet: der, der es kaputt macht, muss es auch bezahlen. Da Du selbst der Verursacher gewesen bist, bist Du auch vollständig dafür verantwortlich / haftbar.

Dein Gedanke ist zwar nachvollziehbar, aber zum Glück in der Praxis nicht relevant, sonst würde whrscheinlich kein Handwerker mehr eine Wohnung betreten, weil er im Grunde immer Angst haben müsste, für einen Mangel belangt werden zu können, den er theoretisch hätte sehen können.

Ich hoffe, Du hast eine Hausratvrsicherung, die würden die finanzielle Schadensregulierung übernehmen, wenn Du nicht selbst dran rumgeschraubt hast, sondern urplötzlich und unerklärlich Wasser in der Wohnung stand.

VG
nch

kein Grund dich zu entschuldigen… was nützt es mir, wenn du mir bloß die Antwort gibst, die ich hören will?!

Danke…

Hausratversicherung hab ich keine… ist allerdings auch nix zu Schaden gekommen, das die abdecken würde da nix aus meinem Hausrat zu Schaden gekommen ist.
Wenn überhaupt würde da meine private Haftpflicht einspringen, hab ich aber auch nicht -.-

danke auch für deine Antwort…

dann bitte, bitte schnell eine Haftpflicht abschließen; kostet nur zwischen 100-200 Euro im Jahr, das ist ein echt wichtiger Versicherungsschutz. Wäre hier bspw. der Boden zu schaden gekommen, kommen schnell zig tausend Euro zusammen, das sind Versicherungsbeiträge für 10 bis 20 Jahre. Solltest Du mal jemanden auf der Strasse umrennen, Person fällt um, bricht sich was… Du verstehst :wink:

Hausrat braucht man ja nicht unbedingt, an der Haftpflicht sollte kein Weg drum rum führen.

vg
nch

Ein Handwerker wird nie mehr machenals er unbedingt muß!
Aber der besteller ist selbst dran Schuld wenn er die Arbeit übernimmt die der Handwerker zu tun Hätte.jeder der etwas macht ist für seine Arbeit verantwortlich es sei denn der Handwerker hat dabeigestanden und Anweisung über die Ausführung gegeben!
Leider und schade!

Hallo,
kennst Du das Sprichwort „Schuster bleib bei deinen Leisten“?
Du hast eine Arbeitsteilung vorgenommen, einen Teil der Arbeit hast Du selbst getan (sicher um Kosten zu sparen), die Handwerker hast Du mit den anderen Arbeiten beauftragt.
Die Handwerker sind nicht dafür zuständig zu kontrollieren, ob Du Deinen Teil der Arbeit richtig getan hast.
Übrigens:
Wenn Ventile beim Abstellen des Wassers in Ordnung sind, dann brauchen die Anschlüsse nicht mit Kappen gesichert werden (Ventile gehen nicht von allein kaputt!). Nur wenn die leitungen dauerhaft verschlossen werden sollen oder Jemand aus versehen die Ventile öffnen kann, dann sollen die Leitungen zusätzlich gesichert werden.
Grüße

Lieber der_dumm_frager?
Liebe die_dumm_fragerin?

Auf deine Frage kann ich dir keine bindende Antwort geben. Das betrifft dann doch eher eine Rechts-Beratung, einen Anwalt, ein Zivilgerichtliches Schlichtungsbüro oder Ähnliche Fachleute.

Vom Gefühl her hätte ich gesagt, dumm gelaufen, aber Schäden die durch den Auftraggeber ursächlich entstanden sind, hat dieser selbst zu verantworten. Wie schaut es aus mit der Haushalts-Versicherung? Vielleicht ist da zumindest ein Teilbetrag zur Reparatur der entstandenen Schäden lukrierbar? Im Endeffekt ist die Situation ja eine Art von Rohrbruch-Geschehen.

Wie auch immer das ausgeht, gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

hollo
am besten fragst du bei deiner versicherung nach, die können dir es 100% genau sagen.
ich kann dir es nicht beantworten.
lg franziske

Hallo

Es wäre sicherlich sehr nett gewesen, wenn die Handwerker Dich auf die fehlenden Kappen aufmerksam gemacht hätten. Waren es Spengler bzw. Installateure?
Aber egal: Selbst demontiert, selbst verantwortlich.
Wasser und Strom macht nie ein Küchenmonteur wegen der Garantie. Hier kommt immer ein Elektriker und ein Installateur darauf verweist jeder Küchenverkäufer.
Es gibt eben Tage da verliert mann und es gibt Tage da Gewinnen andere.

Gruß Wolfgang

Übrigens:
Wenn Ventile beim Abstellen des Wassers in Ordnung sind, dann
brauchen die Anschlüsse nicht mit Kappen gesichert werden
(Ventile gehen nicht von allein kaputt!).

Hab ich auch gedacht, ist aber leider falsch… So stehts wohl in den Richtlinen für Sanitärinstallationen…
Macht aber deutlich, dass nur ein Fachmann drauf gekommen wär…
Der Nicht-Anbringen der Kappen ist nämlich mein einziges Verschulden!

Du wärst also auch drauf reingefallen Klaus :wink:

Inzwischen bin ich in der Sache auch entwas weiter gekommen…
Da ich die Gebäudeversicherung über die Nebenkosten selbst bezahle ist sie quasi meine. Und alle entstandenen Schäden am Gebäude angerichtet wurden (der boden im Flur muss jetzt raus).

Eine Gebäudeversicherung muss auch zahlen wenn es „nur“ leichte/einfache Fahrlässigkeit war.
hab dashier dazu gefunden: http://www.bmgev.de/mieterecho/326/23-wasserschaden-…

Sieht also garnich übel aus schäze ich, ich lasse es aber gerade noch prüfen… Das Ergebnis teile ich dann mit…

Dumm gelaufen!
Wenn du einen Fehler machst, haftest du auch dafür.
Deine Handwerker hätten was sagen können, wenn sie es echt bemerkt hätten…
Zu viele „hätte“ in einem Satz.
Unterm Strich kann diese Situation nur so enden, dass du der „Zahlende“ bist.
Auch wenn es einen Vertrag über An-und Abbau gibt hast du selber geholfen und den Fehler gemacht.
Eben echt „dumm gelaufen“.

Habe leider auch keine Ahnung. Wie sieht es denn mit der Hausratsversicherung aus?.Was sagen denn die Handwerker dazu, die sind doch bestimmt auch versichert.

Hallo,

das ist eine Frage für den Anwalt !

Persönlich glaube ich nicht, dass der Handwerker hierfür haftbar ist, da Sie die Küche in Eingenregie abgebaut haben.
Es sei denn… Sie haben Ihre Arbeiten nach beendigung von dem Handwerker prüfen lassen und dieser hat bestätigt, dass alles in Ordnung ist.

mfg
A.Ferlau

Hallo,
Es war zwar schön von dir gewesen, das du den Handwerkern zur Hand gehen wolltest, und schon Vorarbeit geleistet hast. Du hättest aber dann die Handwerker fragen müssen, ob du nach dem Ausbau der küche noch etwas zu beachten hast. Da du aber alles ausgebaut hast, kümmert sich selten ein Handwerker darum, ob du sie richtig und ordnungsgemäß ausgebaut hast. Für den Schaden, der da entstanden ist, mußt du leider selber aufkommen müssen.Vorarbeit ist zwar schön, kann aber auch wie in deinem Fall zum nachteil gewesen sein.

Volker

Das weiß ich auch nicht genau, aber die Handwerkskammer gibt da bestimmt Auskunft.