Ich habe 13 Jahre die Abtragung für ein Haus dass ich mit meiner geschiedenen Ehefrau errichtet habe bezahlt. Nun ist Sie ist vor kurzem gestorben und hat 1 Jahr vor dem Tod nochmals geheiratet.Ihr Ehemann hat seine Erbanteile auf das gemeinsame minderjährige Kind übertragen.Er beabsichtigt die Teilungsversteigerung zu beantragen. Kann ich die hälfte der in den 13 Jahren getragenen Kosten gegen das Kind gerichtlich geltend machen? Ist es überhaupt rechtens Schulden an minderjährige zu übertragen. es bestehen noch weitere Schulden die ich gegen meine Ex Frau geltend machen könnte.Es bestehen noch 120 000 Euro Schulden auf das Haus.
Hallo,
war Ihre Frau denn trotz der Scheidung noch Miteigentümerin des Hauses?
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Ja war sie, jede Anfrage auf Regelung wurde ignoriert.
Hallo Herr Werner,
verstehe. Ohne genaue Kenntnis aller relevanten Unterlagen kann ich Ihnen dazu natürlich nicht viel handfestes sagen. Ich würde mal annehmen, dass es schon Möglichkeiten einer Regelung gibt. Aber dazu sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Das ist in diesem Rahmen nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Ja war sie, jede Anfrage auf Regelung wurde ignoriert.
Die Erbteilsübertragung bedurfte zu ihrer Wirksamkeit der gerichtlichen Genehmigung. Prüfen!
Die weitere Frage betrifft das Ehe-und Güterrecht. Hierin bin ich nicht kompetent. Die Beantwortung ist von einigen Gegenfragen und Fakten abhängig. Eine eingehende anwaltliche Beratung ist zu empfehlen.
Guten Tag Herr Werner,
ja Sie können die Schulden geltend machen, allerdings hat ja das minderjährige Kind einen Verwalter für sein Erbe, eben weil es minderjährig ist, aber das wäre insoweit egal.
Geltend machen können Sie ihren „SCHADEN“ auf jeden Fall.
LG aus Stuttgart
Hallo,
Du musst unverzüglich Deine Forderungen gegenüber dem neuen Ehemann geltend machen, denn der haftet als Erbe für die Forderungen aus der Erbschaft. Ich rate Dir dringend, zur Klärung der Gesamtsituation zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen.
Ingeborg