Hallo zusammen
Mal ein frage zu folgender Begebenheit :
Auf einer gut ausgebauten , übersichtlichen Landstrasse hällt ein ca 80 jähriger Fahrer mit ca 55 - 60 km/h den verkehrsfluss auf .
es sammeln sich über einige Zeit ca 15 Fahrzeuge hinter ihm ein .
Der PKW hinter diesem „Trödler“ wartet auf eine übersichtliche Stelle ohne Gegenverkehr um den Schleicher zu überholen.
Bei einer passenden gelegenheit setzt der Fahrer den Blinker , schaut in Aussen und Rückspiegel , schaltet in den 2 Gang und gibt zunder …
in dem Moment bemerkt er einen Motorradfahrer der gerade ansetzt ihn zu überholen , der PKW nimmt sofort das Gas weg , zieht wieder zurück in die Spur , bremst ziemlich kräftig um dem Vordermann nicht aufzufahren und denkt , das es eben noch mal gut gegangen ist .
Der Motorradfahrer hat allerdings vor Schreck den Lenker verrissen , ist ca 300 Meter über die Wiese , durch einen Weidezaun durch , in den ca 500 Meter entfernten Stall des dort ansässigen Bauernhofes gekracht .
7 Zeugen , die alle gleichzeitig von dem Motorradfahrer überholt wurden , geben als Zeugenaussage der Polizei an , das sie die Geschwindigkeit des Motorrades zwischen 180 - 190 km/h schätzen würden.
Frage :
hat der „Verkehrsflussbehinderer“ eine Teilschuld , der den Unfall gar nicht mitbekommen hat und weitergefahren ist .
hat der Fahrer des PKW’s der den Überholvorgang eingeleitet hat , aber noch im letzten moment abgebrochen hat , eine Teilschuld ?
gruss
Toni