Mitschuldig bei Wissen über Leistungsbetrug beim Arbeitsamt?

Wenn jemand mitbekommen hat, dass ein anderer Leistungen vom Arbeitsamt bezieht, obwohl er über eine Hohe Summe Barvermögen verfügt, die er aber diesem Jemand zur Verwahrung geben möchte, macht sich dann dieser Jemand mitschuldig?

ja!

Bekommt er Geld von der Arbeitsagentur (Arbeitsamt gibt es schon geraume Zeit nicht mehr) oder vom Jobcenter? Bei ALG 1 spielt das vorhandene Vermögen erst mal keine Rolle, wird erst bei ALG 2 relevant.

Das ist zumindest Beihilfe (§ 27 StGB). Man könnte sogar darüber diskutieren, ob nicht Mittäterschaft vorliegt.

Das ist schon nicht so ohne. Genaues kann ich auch nicht sagen, weil das Zu ungenau ist. Andererseits besch…t das Jobcenter ja auch viele Leute.

Na wenn dieses Barvermögen dem ALG II Bezieher nicht selbst gehört und er nicht darüber verfügen kann (wenn er es für jmd anderen aufbewahrt, gehört es ihm ja schließlich nicht und dann darf er davon ja auch nichts für sich verwenden), dann sollte das wohl theoretisch kein Leistungsmissbrauch sein, aber das ist natürlich trotzdem eine heikle Sache, denn die Ämter gehen ja sowieso immer erstmal von Missbrauch und Betrug aus, selbst wenn gar keiner vorliegt… Sollte das Amt also irgendwie von der Kohle erfahren (wie übrigens, wenn es ihnen niemand petzt​:exclamation::exclamation::exclamation:), würden sie wohl ziemlich sicher erstmal versuchen, diesen Betrag dem Bezieher als Eigenvermögen anzurechnen, würden die Leistungen einstellen und somit käme der ALG II Bezieher definitiv in große Schwierigkeiten. 

Am Ende würde er seine Leistungen einklagen müssen, das Sozialgericht müsste tätig werden und auch, wenn er am Ende Recht bekäme, wäre das alles ein langwieriger Hick Hack. …

Am besten also von vornherein sein lassen!

Wenn es nur Sie und Ihr Freund wissen, gibt es keine Probleme, wenn Sie ALG 1 beziehen.
Bei Hartz 4 sieht das ganz anders aus. Hier muß man seinen Besitz - ob in bar oder Immobilien- angeben, ansonsten macht man sich strafbar!!
Gruß bycicle