Mitschüler haben in der Schule Handy kaputt gemacht - wer haftet?

Gestern bei der Pause haben die Jungs - leider nicht gerade erlaubt - Fussball in der Schule gespielt, dabei die Jacke und Tasche meiner Tochter herumgeschubst, runtergeschmissen und auf das Handy draufgetreten, das drin war -> Touch ist kaputt. Die Jungs haben es zwar zugegeben, aber nach dem versuch sich mit den Eltern in Verbindung zu setzen hat nur einer der Mut gehabt und es auch zu Hause zugegeben. Die Mama war ganz nett und hat zugesagt die Schaden der Versicherung zu melden, das Handy war gebraucht gekauft und ist nicht teuer.
Die Frage stellt sich sowieso : wer haftet in dem Fall. Und was tun, wenn keiner der Jungs nicht mit der Wahrheit rausdrucken wurde… Es war kein Absciht, Tatsache ist, Fussball in der Schule ist nicht erlaubt und das Handy braucht meine Mochter - und es kostete 150 euro…

Hallo.

Schadensersatz muss zunächst mal der leisten, der den Schaden verursacht hat.
Für die Schule kommt aber auch [§832 BGB][1] in Betracht:
„(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.“

Wenn niemand die Schüler daran hindert, in der Schule Fußball zu spielen, könnte man schon vermuten, dass hier der Aufsichtspflicht NICHT genügt wurde.
Bin gespannt, was die Versicherung der (glücklicherweise einsichtigen) Mutter dazu sagt.

Gruß,

Kannitverstan
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html

Ich habe die Schule auf alle Fälle darüber schritflich informiert - über die Tatsache dass Handy kapuut gegangen ist während die Jungs Fussball gespielt haben - warte auf die Äußerung !

Das stimmt. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass die Aufsichtspflicht über den verbotenen Fußball (na ja, war verboten und Lehrkräfte können nicht fliegen) auch die Haftung für das in der Schule nicht unbedingt notwendigen Handy’s beinhaltet.

Danke, Aber 1.Handys sind in der Schule erlaubt, meine Tochter hat es weil sie es braucht - manchmal, wenn Nachmittag Unterricht ausfällt, kann sie mich nur so darüber informieren, dass sie Abholung braucht, und drittens, es könnten auch Brille oder etwas anders sein. Die Lehrerin hat mit mir heute telefoniert, tatsächlich ist es so, dass die Kinder in der Pause nicht unter ständige Beobachtung stehen - geht auch nicht - und soweit wir es als Eltern miteinander klären mischt sich die Schule nicht ein. Sie können mir aber Telefonnummern der Eltern geben, wenn ich sie brauche. Dafür hat sie heute deutlich in der Klasse klar gemacht, was passiert, wenn wieder etwas kaputt geht - und auch wenn Fussball gespielt wird.

Ah so. Und wenn kein Sportunterricht geplant ist, wird für den Tennisschläger auch nicht gehaftet? Wenn kein Erdkundeunterricht geplant ist besteht keine Haftung für den Atlas? Kein Matheunterricht - kein Ersatz für Taschenrechner? Ist ja jeweils nicht notwendig?

Ich halte Dein Posting bis zum Beleg für eine derartige Einschränkung für völligen Unsinn.

Die Frage ist doch, ob die gar nicht eindeutig grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht der Schule bei der Nicht-Beaufsichtigung verbotener Fußballspiele bis zur Haftung für Schäden an evtl. vorhandenen privaten Mitbringseln reicht. Das wage ich halt zu bezweifeln.

Nö. Solange Du außer wilden Behauptungen genau gar keinen Beleg für irgendwas erbringst, ist das keinerlei Frage.

Verstehst Du Deutsch nur schlecht? Ich habe einen gewissen vermuteten Haftungsverhalt bezweifelt, aber nicht behauptet. Es ist hilfreich, wenn man nicht nur lesen kann, sondern auch kapiert.

Dazu kann man auch anderer Meinung sein, aber sei’s drum - is ein anderes Thema :wink:

Das nicht. Es genügt, wenn die Schüler sich beaufsichtigt fühlen, d.h. sie sollten ständig damit rechnen müssen, dass ein Lehrer/eine Aufsichtsperson um die Ecke kommt.
Der Nachweis, dass das nicht so ist, ist wahrscheinlich schwierig, aber wenn er gelingt, sieht es nicht gut aus für die Schule.

Gruß,

Kannitverstan

wilde vermutungen ohne irgendeinen anhaltspunkt nutzen genau NIEMANDEM irgendwas! was soll der unsinn denn? expertenforum?

oje…

Hi!

Die Sache mit der Verletzung der Aufsichtsplicht wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit knicken können.
http://www.rps-schule.de/recht/rechtsprechungsuebersicht.pdf

Wie alt sind denn die Kids?
Kinder unter sieben Jahren (schließe ich hier jetzt fast aus, liegt aber im Bereich des Möglichen) haften grundsätzlich nicht.

Sind die Kids älter, müssen sie zur Haftung deliktfähig sein.
Und das hängt tatsächlich vom Einzelfall ab.
Die Kids sind dann verantwortlich, wenn sie bei der Schädigung die „zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten“ - bei 16-jährigen Fußballspielern ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher als bei 11-jährigen.

Finden tust Du das im § 828 BGB.

Es kann also tatsächlich sein, dass niemand haftet.

Es tut jetzt hier nix zur Sache, aber man sollte beim Abschluss eine privaten Haftpflichtversicheung auf das Kleingedruckte achten und darauf, dass die Versicherung sich nicht auf die Deliktunfähigkeit beruft.

VG
Guido