Mitspracherecht bei neuen Eigentümern ?

Moin moin,

stellt Euch doch bitte einmal vor, da gibt es eine kleine Wohneinheit und jetzt verkauft einer der Eigentümer seine Wohnung. Darf der dann an jeden verkaufen? Hauptsache Kohle?
Oder - dürfen die übrigen Eigentümer sagen - die passen nicht in unsere Wohngemeinschaft? Ein Handballteam lässt ja auch keinen Fußballer mit aufs Feld. Auch wenn das ein netter sympathischer Kerl ist. Oder ?

Hallo Dignam,
das sollte in der Teilungserklärung geregelt sein. Es gibt beide Lösungen - also mit oder ohne Mitspracherecht.
Gruß florestino

Ohne Rechtsanwalt zu sein und/oder eine Rechtsberatung vorzunehmen, behaupte ich, dass der Eigentümer verkaufen kann an wen er möchte. Wenn die anderen Hauseigentümer dies nicht möchten, dann hätten sich diese ein Vorkaufsrecht sichern müssen. Dies wäre dann aber widerum nur auf Gegenseitigkeit (also für Alle gültig) verbindlich.