Mitspracherecht bei Unterbringung im Altersheim?

Hallo Leute,

ich habe eine Frage, die mir kam, als ich von dem Urteil über Elternunterhalt gehört habe.
(Für alle, die das nicht mitbekommen haben: http://www.stern.de/wirtschaft/familie/urteil-vom-bu…)

Ich nehme folgende Situation an: Eine Person wurde von einem Elternteil rausgeworfen und der Kontakt wurde einseitig abgebrochen. Der neue Ehepartner des Elternteils ist relativ alt und wird tendenziell nicht länger leben als das Elternteil und dementsprechend nicht für Fragen und Entscheidungen im Rahmen der Unterbringung des Elternteils in einem Altersheim zur Verfügung stehen.
Hat die damals rausgeworfene Person, da sie ja nach dem aktuellen Urteil Elternunterhalt leisten muss, die Möglichkeit bei der Wahl des Heims mitzubestimmen und eventuell auch eine Unterbringung im Ausland gegen den Willen des Elternteils durchzubringen, da das in manchen Fällen günstiger ist?

Danke schonmal für alle Antworten,
Max

Hallo Max!

Hat die damals rausgeworfene Person, da sie ja nach dem
aktuellen Urteil Elternunterhalt leisten muss…

Ja, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit vorhanden ist. Nicht angreifbare Beträge sind recht ordentlich und erhöhen sich durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber eigenen Kindern und Ehepartner, m. W. auch durch Kreditverpflichtungen. Niemand wird in Armut getrieben.

die Möglichkeit bei der Wahl des Heims mitzubestimmen …

Allein aufgrund fortgeschrittenen Lebensalters kann niemand über den Willen des Betroffenen hinweg irgendwas bestimmen.

… und eventuell auch eine Unterbringung im Ausland gegen den Willen des Elternteils :durchzubringen, da das in manchen Fällen günstiger ist?

Klar, in den Ostkarpaten Rumäniens kommt man bei landesüblicher Lebensführung mit einem Tagessatz von 1 € über die Runden. Sparsame Leute suchen sich ein Naturvolk, bei dem die Alten einmal im Jahr auf einen Baum geschickt werden. Dann wird kräftig am Stamm gerüttelt. Wer sich festhalten kann, ist noch für irgendeine Tätigkeit zu gebrauchen, andernfalls erledigt sich das Problem bei ausreichend bemessener Fallhöhe von alleine :smile:

Solche Ideen können sich Zahlungspflichtige mit Gewißheit abschminken. Aus der Zahlungspflicht resultieren keine Rechte, keine Vormundschaft, kein Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Gruß
Wolfgang

Danke, ist eine schöne, ausführliche Antwort : )

Ich verstehe schon, dass sich das etwas seltsam anhört, aber die Person hat wirklich nachvollziehbare Gründe für solche Gedanken.
Wie sieht das aus, wenn das Elternteil wegen fortgeschrittenem Alter und Verwirrtheit nicht mehr in der Lage ist eine deutliche Willensäußerung zu formulieren, d.h. wenn die betroffene Person der gesetzliche Vormund wird?

Hallo Max!

Wie sieht das aus, wenn das Elternteil wegen fortgeschrittenem
Alter und Verwirrtheit nicht mehr in der Lage ist eine
deutliche Willensäußerung zu formulieren, d.h. wenn die
betroffene Person der gesetzliche Vormund wird?

Was früher unter Vormundschaft lief, heißt heute Betreuung. Neben der Bezeichnung änderten sich aber auch Rechte und Pflichten des Betreuers und wurden deutlicher gefaßt. So ist heute klar, daß dem Betreuten keine Grundrechte weggenommen werden. Außerdem unterliegt der Betreuer gerichtlicher Kontrolle http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)#Betre… .

Ich halte vieles für möglich, auch unzureichende Wahrnehmung von Kontrollpflichten. Wenn aber ein Betreuer den Betreuten aus Kostengründen ins Ausland schaffen will, wird solches Ansinnen jedenfalls nicht gegen den Willen des Betreuten genehmigt. Außerdem schließt zu große geografische Distanz zwischen Betreuer und Betreutem ein Betreuungsverhältnis aus.

Wenn das Vermögen/Einkommen/die Rente/Pension/Versicherungsansprüche eines pflegebedürftigen Menschen nicht reichen, die anfallenden Kosten zu decken, zahlt zunächst das Sozialamt sowohl häusliche Pflege als auch Kosten einer Pflegeeinrichtung. Das Sozialamt zahlt natürlich keine Luxus-Residenz und keine VIP-Lounge. Aber an den für angemessene Pflege vom Sozialamt übernommenen Kosten läßt sich nicht dadurch rütteln, daß jemand meint, den pflegebedürftigen Menschen irgendwo im Ausland billiger unterbringen zu können. Es geht eben nicht um möglichst billige Verwahrung von Gepäckstücken bis zum Verfallsdatum. Auch Pflegebedürftige sind Menschen mit Grundrechten. Sei froh darüber. Keiner will in einem Land leben, wo Grundrechte nur beachtet werden, solange es die Verwandtschaft für richtig hält und man keinen billigeren Weg findet.
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Gruß
Wolfgang

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