Habe ich ein mitspracherecht beim verlegen eines pvc boden,der alte liegt seid 18 jahren und hat loecher die durch das unsachgemese verlegen damals verursacht wurden…nun soll ein neuer rein in schwarzbraun dadurch wuerde meine wohnung aber noch dunkler und ich noch kraenker,habe ich ein mitspracherecht bei der farbe???
Nein: Das Wahlrecht iegt bei Kostenverpflichteten
Tatsächlich sind dunkle Bodenbeläge im Trend und dürftem dem Geschmack der weitaus meisten Nachmieter entsprechen. Eine Mitsprache bei der Farbwahl müßte dem Rechnung tragen und mindestens die Differenz der Matrialkosten hierfür übernommen werden. Eine Mitspracherecht bestünde nur dann, wenn man den Austausch selbst bezahlt und bei Auszug wieder zurückbaut
G imager
Nein: Das Wahlrecht iegt bei Kostenverpflichteten
Ist das so enfach? Ich denke da im Gegenzug nämlich daran, dass doch der Vermieter für seine Wände auch nicht alle Farben hinnehmen, warum gilt „andersrum“ -wie Du anscheinend aussagen möchtest- so gar keine Einschränkung?
Greetz
T.
Nein: Das Wahlrecht iegt bei Kostenverpflichteten
Ist das so enfach?
Ja: Der VM schuldet Ersatz des verschlissenen, mitvermieteten Bodenbeklags, aber keine bestimmte Qualität oder Farbstellung
Ich denke da im Gegenzug nämlich daran,
dass doch der Vermieter für seine Wände auch nicht alle Farben
hinnehmen, warum gilt „andersrum“ -wie Du anscheinend aussagen
möchtest- so gar keine Einschränkung?
Tatsächlich hat der VM während der Mietzeit jede Farbwahl des Mieters hinzunehmen, nur nicht bei Rückgabe.
Erst hier gilt eine „von der der überwiegenden Mehrheit der Mietinteressenten akzeptierte Farbwahl.“ Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Der VM muss eben keinen Farbton verlegen lassen, von dem er befürchtet, dass ihn kaum sonst jemand später so einmal haben möchte
Greetz
T.
G imager
Nein: Das Wahlrecht iegt bei Kostenverpflichteten
Ist das so enfach?
Ja: Der VM schuldet Ersatz des verschlissenen, mitvermieteten
Bodenbeklags, aber keine bestimmte Qualität oder Farbstellung-)
Ich denke da im Gegenzug nämlich daran,
dass doch der Vermieter für seine Wände auch nicht alle Farben
hinnehmen, warum gilt „andersrum“ -wie Du anscheinend aussagen
möchtest- so gar keine Einschränkung?Tatsächlich hat der VM während der Mietzeit jede Farbwahl des
Mieters hinzunehmen, nur nicht bei Rückgabe.
Erst hier gilt eine „von der der überwiegenden Mehrheit der
Mietinteressenten akzeptierte Farbwahl.“ Und genau da liegt
der Hase im Pfeffer: Der VM muss eben keinen Farbton verlegen
lassen, von dem er befürchtet, dass ihn kaum sonst jemand
später so einmal haben möchte
Das habe ich alles schon verstanden. Aber das würde ja bedeuten, dass der Vermieter dem Mieter auch lila- oder pinkfarbenen Boden reinlegen könnte?! Oder schwarz, in ein Zimmer, das nach Norden ausgerichtet ist?! Da reite ich drauf rum… Ob hier wirklich völlig uneingeschränkt
Das Wahlrecht iegt bei Kostenverpflichteten
gilt?
Jetzt ist vielleicht deutlicher geworden, wo ich mich hier festbeißen möchte?!
Greetz
T.
Huhu,
Extreme Farbwahlen sind zu unterlassen, ansonsten freie Wahl, wobei aber die Qualität in etwas gleichwertis sein muss (erhaltung der Mietsache) besser geht immer.