Mitspracherecht in der Ehe

Wenn der Ehegatte Geschäftsführer einer GmbH werden soll und dies notariell beglaubigt wird, hat der andere Ehepartner das Recht diese Entscheidung mit zu treffen? Als Geschäftsführer setzt er viel Arbeitskraft und Zeit ein, was sich nachhaltig auf das Familienleben auswirkt.

Hallo,

Wenn der Ehegatte Geschäftsführer einer GmbH werden soll und
dies notariell beglaubigt wird, hat der andere Ehepartner das
Recht diese Entscheidung mit zu treffen? Als Geschäftsführer
setzt er viel Arbeitskraft und Zeit ein, was sich nachhaltig
auf das Familienleben auswirkt.

Wie soll das denn funktionieren?
Dann könnte mein Mann ja Einfluss auf meinen Arbeitsvertrag nehmen und mir u.U. verbieten den zu unterschreiben?
Wie ein Arbeitnehmer (auch ein Geschäftsführer) sein Privatleben mit dem Berufsleben vereinbart, ist dessen Sache. Wenn er es auf Kosten des Betriebs tut, dann auch noch die Sache des Betriebs.

Gruß
Elke

Moin, babby03,

sollten wir die Verhältnisse wieder einführen, wie sie vor 1975 geherrscht haben? Damals durfte der Herr des Hauses (genannt „Haushaltungsvorstand“) noch bestimmen, ob die Hausfrau einen Beruf ergreifen durfte oder sich um KKK zu kümmern hatte.

Gruß Ralf

Ehe ≠ GmbH
Sapere au de! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!

warum sollte ein ehepartner in die geschäftliche angelegenheiten eines mündigen anderen ehepartners hineinreden dürfen?

gruß
ann

Es ist schon klar, dass der Partner allein seine Entscheidung treffen kann. Bei einem Gehalt von 1800€ brutto und täglicher Arbeit von früh bis nachts und diverser Geschäftsreisen, kann man davon ausgehen, dass es für eine 4 Köpfige Familie nicht gerade angemessen ist, sich für dieses Geld aufzuopfern.Wobei sich vielmehr die Frage stellt, sind 1800€ (plus 5% Tantiemen und Firmenauto Mittelklassewageb nach der 1% Regelung) für solch einen Posten angemessen ist und ist es dies überhaupt Wert?

Sapere au de! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu
bedienen!

o tempora, o mores !
zumindest dieses berühmte zitat müsste man doch richtig schreiben können: …sapere aude… heißt es (immer noch)
aude ist der imperativ zu audere.

gruß

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Hi,

/t/angemessener-lohn/5285983/4

dann stellt sich die Frage, ob der Betroffene im Falle eines Wucherlohnes überhaupt gegen diesen vorgehen wollen würde.

Mag ja sein, dass seine Ehefrau dies tun würde, er selbst das aber ok. findet.

Das muss jeder für sich entscheiden. Und der Partner ggflls. entsprechende Konsequenzen ziehen, wenn er mit der Entscheidung nicht zufrieden ist.

Es kann ja durchaus sein, dass das Unternehmen im Aufbau ist, und ein zu hohes Gehalt den Erfolg erschwert.
Das geht aus dem Posting nicht hervor.

Wenn sich das Unternehmen etabliert hat und die Gewinne eine Erhöhung des GF gehaltes rechtfertigen, kann das ja immer noch angepasst werden.

Es ist jedenfalls nicht sinnvoll, im Falle einer Neugründung die Einkünfte zu hoch anzusetzen, denn gerade am Anfang braucht man Liquidität, die einem einen Handlungsspielraum sichert.

Das nur zur evtl. Beruhigung

ms

PS: Die Frage Mitspracherecht in der Ehe gehört in allg. Rechtsfragen und nicht in Arbeitsrecht. Vermutlich wird er auch dorthin verschoben.

holla,

o tempora, o mores !
zumindest dieses berühmte zitat müsste man doch richtig
schreiben können: …sapere aude… heißt es (immer noch)
aude ist der imperativ zu audere.

ich nehme aber an, aus juristischer sicht ist die versehentliche verwendung der leertaste unkritisch. oder?b :wink:

schönste grüße
ann

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Hi babby,

ist es dies überhaupt Wert?

wem? Diese Frage müsstet Ihr vorab klären.

Der Gesetzgeber müsste doch blöd sein, wenn er sich in sowas einmischte. Famillje ist Famillje, da müssen sich die Beteiligten schon selbst einig werden.

Gruß Ralf

Hallo

Indirekt hat ein Ehepartner tatsächlich ein großes Mitspracherecht.
Folgende entscheidungsbeeinflussenden Maßnahmen sind beispielsweise denkbar:

  • Koffer des angehenden GF packen und vor die Tür stellen
  • Hinweis auf ausgewechselte Schlösser bei Rückkehr vom Notar
  • Ausdruck der Düsseldorfer Tabelle, wenn Kinder vorhanden

aber auch:

  • Selbstreflektion über die Notwendigkeit der individuellen Verwirklichung jedes einzelnen Ehepartners

Und vor allem: sich sehr stark darüber Gedanken machen, warum man die Meinungsfindung über ein anonymes Forum im Internet betreibt. Da wäre ein 4-Augen-Gespräch mit dem Ehepartner sinnvoll. Sollte das bereits versucht worden und gescheitert sein, dürfte die GF-Tätigkeit des Ehepartners nicht das wichtigste Problem der Ehe sein, sondern lediglich ein Symptom des Hauptproblemes.

In diesem Sinne:
http://www.google.de/search?hl=de&q=eheberatungsstel…

Gruß,
LeoLo

Klare Antowrt: Nein, gesetzlich hat er da wohl kaum ein recht.

KKK

Hi,

Kinder, Küche, Keller?

Bitte klär mich auf, ich grüble und grüble und komm nicht drauf!

LG
Tina

nicht Keller, sondern Kirche owT, mit Link
Hallo Tina,

Kinder, Küche, Keller?

Nee, „Kirche“ :wink:
Finjen
( oder diverse andere, hier jedoch eher seltsam anmutende Verwendungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/KKK )

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