Mitspracherecht Umfang?

Guten Tag. was genau besagt der Begriff „Mitspracherecht“ für Betriebsräte?
Bedeutet das das Sie mitreden dürfen aber die Entscheidung hat alleine die Firma oder sie dürfen mitbestimmen ohne ihre zustimmung geht es nicht?

Mir wurde erstes gesagt und dann macht die ganze Existenz eines Betriebsrates doch gar keinen sinn.

Die Mitbestimmungsrechte sind im § 87 ff Betriebsverfassungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html) geregelt :

Wichtig ist hierbei der Absatz 2:
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Das bedeutet, dass sich beide Seiten im Belangen der Mitgbestimmung einigen müssen - oder es kommt zu einem Schiedsspruch. Sehr schön ausgeführt ist die „Mitsprache“
 unter :
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg087.html

'Ergänzung: Daneben besteht auch noch ein Anhörungs- bzw. Beratungsrecht:
Auch hier sind gute Ausführungen zu finden:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

Au weia !

'Ergänzung: Daneben besteht auch noch ein Anhörungs- bzw.
Beratungsrecht:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

Und jetzt wirst Du mir sicher mal erklären können, was ausgerechnet § 87 BetrVG mit reinen Anhörung und Beratungsrechten zu tun hat ???

Kopfschüttelnd

Wolfgang

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Unterschiedliche Rechte für unterschiedliche Sachverhalte
Hallo,

die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrats kennt verschiedene Rechte.

  • Mitbestimmungsrechte, bei denen sich der Arbeitgeber (AG) mit dem Betriebsrat (BR) einigen muß
  • Anhörungsrechte, bei denen der AG die Meinung des BR einholen muß
  • Informationsrechte, bei denen der AG dem BR Informationen zur Verfügung stellen muß.

Diese Rechte finden sich im wesentlichen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in den §§ 85 und 87-113
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html

Als Beispiel für Mitbestimmungsrechte wurde Dir schon der § 87 genannt.

Ein wichtiges Anhörungsrecht (auch wenn die Überschrift „Mitbestimmung“ lautet) findet sich in § 102:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html

Ein Informationsrecht findet sich in § 106:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__106.html

&Tschüß
Wolfgang

Wooow besser konnte es mir nicht erklärt werden, vielen Dank für eure Hilfe.

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an Schüttel-Wolfgang
Gar nix - wer behauptet denn sowas ?

Zwei Sätze sind zwei Sätze.

Schüttel ruhig weiter

Gar nix - wer behauptet denn sowas ?

Man sollte bei einem Posting auch mal ruhig über die Wirkung des Gesamtzusammenhangs seiner Sätze nachdenken.

Zwei Sätze sind zwei Sätze.

Klar doch - und ein dröger Gesetzestext, zu dem die einschlägige Literatur dutzende Seiten Kommentierung hat, wird als „gute Ausführungen“ einem Ratsuchenden ohne Fachkenntnisse gegenüber bezeichnet.
Aber Hauptsache, mal geblubbert.

Schüttel ruhig weiter

Vielleicht denkst Du mal über die Bedeutung des Wortes „Wissen“ bei einem Wissensforum nach.

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