Guten Tag. was genau besagt der Begriff „Mitspracherecht“ für Betriebsräte?
Bedeutet das das Sie mitreden dürfen aber die Entscheidung hat alleine die Firma oder sie dürfen mitbestimmen ohne ihre zustimmung geht es nicht?
Mir wurde erstes gesagt und dann macht die ganze Existenz eines Betriebsrates doch gar keinen sinn.
Wichtig ist hierbei der Absatz 2:
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Das bedeutet, dass sich beide Seiten im Belangen der Mitgbestimmung einigen müssen - oder es kommt zu einem Schiedsspruch. Sehr schön ausgeführt ist die „Mitsprache“
unter : http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg087.html
Man sollte bei einem Posting auch mal ruhig über die Wirkung des Gesamtzusammenhangs seiner Sätze nachdenken.
Zwei Sätze sind zwei Sätze.
Klar doch - und ein dröger Gesetzestext, zu dem die einschlägige Literatur dutzende Seiten Kommentierung hat, wird als „gute Ausführungen“ einem Ratsuchenden ohne Fachkenntnisse gegenüber bezeichnet.
Aber Hauptsache, mal geblubbert.
Schüttel ruhig weiter
Vielleicht denkst Du mal über die Bedeutung des Wortes „Wissen“ bei einem Wissensforum nach.