Mitstörerhaftung

Hallo,
hab im Internet im Bezug auf die sogenannte Mitstörerhaftung von Providern einen interessanten Vergleich gelesen und will mal wissen, ob das so durchsetzbar wäre.

Angenommen man bekommt regelmäßig Briefe eines beliebigen Werbungversenders. Man meldet dem Werbenden, dass man keine weiteren Werbebriefe mehr erhalten will. Trotzdem erhält man immer wieder Post des Unternehmens.

Kann nun die Deutsche Post als Mitstörer haftbar gemacht werden?

Vergleichsbasis waren Mitstörerhaftungen von Providern, die den Webspace von Leuten zur Verfügung stellen, die im Internet auf ihren Seiten dummes Zeug anstellen.

Hallo,

Kann nun die Deutsche Post als Mitstörer haftbar gemacht
werden?

Woher soll die Post das wissen?

„Kraftwerk verantwortlich für tödlicher Unfall mit Fön in Badewanne“

Gruß Ph

Hallo,

Kann nun die Deutsche Post als Mitstörer haftbar gemacht
werden?

Woher soll die Post das wissen?

„Kraftwerk verantwortlich für tödlicher Unfall mit Fön in
Badewanne“

Wäre nur konsequent. Wenn ich als privater Betreiber eines öffentlichen WLAN-Zugangspunkts für die Untaten meiner Gäste als Mitstörer haften soll, dann sollen bitte auch die Post oder Elektrizitätswerke für die Untaten ihrer Kunden haften…

Besser gesagt und im Umkehrschluss: da das absurd ist, ist die Haftung des WLAN-Betreibers auch absurd.

Grüße,
Sebastian

Ohne Jurist zu sein, könnte man annehmen, dass eine Fahrlässigkeit vorliegt, wenn ein durch technische Maßnahme sehr leicht abzusicherndes WLAN offen gelassen wird.

Die technischen Maßnahmen, die zusätzlich zu den erforderlichen Sicherungen und FI-Schalter zu ergreifen wären, um einen Fönunfall zu vermeiden, dürften vergleichsweise aufwändig sein :wink:

Gleiches gilt für die Post, die sogar das Postgeheimnis „gegen“ sich hat …

Gruß Bombadil2

Ohne Jurist zu sein, könnte man annehmen, dass eine
Fahrlässigkeit vorliegt, wenn ein durch technische Maßnahme
sehr leicht abzusicherndes WLAN offen gelassen wird.

Es muss ja nicht mal fahrlässig geöffnet, sondern könnte „vorsätzlich“ geöffnet sein. Vergleichbar damit, dass ich in einer Kleingartenanlage die Spitzhacke außerhalb des Schuppens stelle, damit die Nachbarn sie sich ausleihen können.

Wenn jetzt jemand damit erschlagen wird, warum soll ich schuld sein?

Die technischen Maßnahmen, die zusätzlich zu den
erforderlichen Sicherungen und FI-Schalter zu ergreifen wären,
um einen Fönunfall zu vermeiden, dürften vergleichsweise
aufwändig sein :wink:

Wieso? Ebenso wie ich anderen den Internetzugang verweigern könnte, könnte der Stromanbieter mich vom Netz abklemmen.

Gleiches gilt für die Post, die sogar das Postgeheimnis
„gegen“ sich hat …

Wieso? Ich respektiere ja die Intimität der Kommunikation meiner Gäste genauso wie die Post.

Viele Grüße,
Sebastian