Mittagspause als Arbeitszeit ?

Guten Tag,
eine Frage, bei uns im betrieb wirde gerne diskutiert und keiner weiß wie es wirklich aussieht.
Folgender Fall:

Ein Angestellter arbeitet von Montags bis Freitags von 08-17 Uhr incl. einer Mittagspause von 1 Stunde täglich in der arbeitszeit enthalten und soll von 12-13 uhr genommen werden.

Jetzt die Frage: wenn der Arbeitnehmer die Pause durcharbeitet, kann diese 1 Stunde zur Arbeitszeit zugerechnet werden?
Ich weiß gesetzlich ist die Pause vorgeschrieben aber der Arbeitnehmer möchte nicht bis 18 Uhr arbeiten sondern dafür lieber seine Pause nutzen und diese arbeiten anstatt Pause zu machen.

Ist dies möglich oder wie hat man hier zu verfahren?

Danke für die Antworten…

MfG

Hallo,

Ein Angestellter arbeitet von Montags bis Freitags von 08-17
Uhr incl. einer Mittagspause von 1 Stunde täglich in der
arbeitszeit enthalten und soll von 12-13 uhr genommen werden.

OK

Jetzt die Frage: wenn der Arbeitnehmer die Pause
durcharbeitet, kann diese 1 Stunde zur Arbeitszeit zugerechnet
werden?
Ich weiß gesetzlich ist die Pause vorgeschrieben aber der
Arbeitnehmer möchte nicht bis 18 Uhr arbeiten sondern dafür
lieber seine Pause nutzen und diese arbeiten anstatt Pause zu
machen.

Somit ist die Frage doch von dir selber schon beantwortet. Du musst eine Pause einlegen. Und warum nun 18 Uhr nicht mehr 17 Uhr. Bei mir sind von 8 Uhr bis 17 Uhr = 9 Stunden, abzüglich einer Stunde Mittag = 8 Arbeitsstunden, dann bei einer 5 Tage Woche = 40 Stunden.

Grüße Ute

Hallo

Wenn die Pause entgegen der Anweisung des AG nicht eingehalten wird, ist es tortzdem keine Arbeitszeit. Ganz im Gegenteil kann der AG das Verhalten des AN abmahnen.

Gruß,
LeoLo

Ne die Frage ist nicht beantwortet !!!
Wenn der Arbeitnehmer aber anstatt seiner Pause lieber durcharbeiten möchte um schon um 17 Uhr gehen zu können.
Es ist richtig reguläre arbeitszeit 08-17 Uhr incl. 1 Stunde Pause.
Jetzt sagt der Arbeitnehmer aber OK ich habe soviel zu tun und schaffe es nur wenn ich 1 Stunde länger arbeiten würde.
Damit er nicht bis 18 Uhr arbeiten müsste, arbeitet er jetzt die 1 Stunde Pause durch und hat somit ja 1 „Überstunde“ gemacht?!

Jetzt nochmal zur Frage ist dies möglich wenn der Betrieb nichts dagegen hat?
Oder ist die Pausenzeit (1 Stunde bei uns) unanfechtbar???

Darum gehts und nicht was Du verstanden hast.

Grüße

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Und wie ist es wenn der Arbeitgeber sagt mach doch…
Wenn ich als Arbeitnehmer der Ansicht bin es ist doch mein Problem ob ich während der Mittagspause arbeite und dafür aber nicht 1 Stunde länger bleiben muss und dann während der Pause arbeite um nicht später nach Hause zu gehen.

Wie sieht es da aus???

Grüße

Hallo,

Wenn der Arbeitnehmer aber anstatt seiner Pause lieber
durcharbeiten möchte um schon um 17 Uhr gehen zu können.

Das liegt grundsaetzlich weder im Belieben des AN noch des AG. Bei 8Std. Arbeit ist eine Pause von mind. 30 Min absolut zwingend!

Es ist richtig reguläre arbeitszeit 08-17 Uhr incl. 1 Stunde
Pause.
Jetzt sagt der Arbeitnehmer aber OK ich habe soviel zu tun und
schaffe es nur wenn ich 1 Stunde länger arbeiten würde.

Dann muss er halt laenger arbeiten.

Damit er nicht bis 18 Uhr arbeiten müsste, arbeitet er jetzt
die 1 Stunde Pause durch und hat somit ja 1 „Überstunde“
gemacht?!

Schon, aber wahrscheinlich hat er fuer diese Stunde keinen Anspruch auf Bezahlung, wenn der AG nicht vollkommen verbloedet ist (s. u.)

Jetzt nochmal zur Frage ist dies möglich wenn der Betrieb
nichts dagegen hat?

Nein, es ist insoweit unmoeglich, als die gesetzliche Mindestpause nicht unterschritten werden darf. Und ein AG wird kaum so daemlich sein, eine juristisch nachweisbare entsprechende Anordnung zu geben. Dann ist der AG naemlich mit im Boot.

Oder ist die Pausenzeit (1 Stunde bei uns) unanfechtbar???

Nach Deinem Beispiel ist die Pause teilweise gesetzlich bedingt (30 Min.), der andere Teil ist wohl Direktionsrecht des AG, sofern kein BR existiert und waere bei einer Gesamtarbeitszeit unter 9 Std. disponibel.

Darum gehts und nicht was Du verstanden hast.

Bisschen weniger aggressiv waer besser, weil Du Dein Ausgangsposting auch nicht vollstaendig geschrieben hattest (von evtl. Mehrarbeit war da keine Rede)

Grüße

&Tschuess

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Ja sag mal,

ist es denn so schwer zu verstehen? Du bist gesetzlich dazu verpflichtet eine Pause zu machen!!! Wenn dir diese Antwort nicht gefällt, dann kann ich dir auch nicht helfen.

Grüße Ute

Also,

Jetzt nochmal zur Frage ist dies möglich wenn der Betrieb
nichts dagegen hat?

Nein, du hast eine gesetzlich geregelte Pausenpflicht.

Oder ist die Pausenzeit (1 Stunde bei uns) unanfechtbar???

Eine Stunde schreibt der Gesetzgeber aber nicht vor, genaues unter
$4ArbZG. Dann kannst du ja versuchen über den Rest der Pause mit deinem AG zu reden.

Darum gehts und nicht was Du verstanden hast.

Und, wo bitte hast du geschrieben, dass aufgrund von Mehrarbeit eine Stunde länger gearbeitet werden soll und du deshalb keine Pause machen willst? Mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Ichliebe es immer, wenn Leutchen sich frisch anmelden, ihnen die Antwort nicht passt und sie dann erwarten, dass man ihnen eine Antwort nach ihren Vorstellungen zusammenschmiedet, so klappt es halt aber nicht.

Grüße Ute

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Eine Analogie: Du fährst mit deinem Chef im Dienstwagen auf der Autobahn, Tempolimit 100 km/h. Dann fragst du ihn, ob du auch 200 km/h fahren darfst und er sagt ja.
Ihr wisst beide, dass nicht legal ist. Falls ihr nicht erwischt werdet hats auch keine Konsequenzen. Aber falls ihr erwischt werdet, weil beispielsweise die Gewerkschaft gerade einen Blitzer aufstellt :wink:, müsst ihr halt die Konsequenzen akzeptieren,

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Jetzt nochmal zur Frage ist dies möglich wenn der Betrieb
nichts dagegen hat?
Oder ist die Pausenzeit (1 Stunde bei uns) unanfechtbar???

Darum gehts und nicht was Du verstanden hast.

Deutsch, deutlich und in Druckbuchstaben: Die Pause von ½ Std. bei >6 Stunden Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber hat Direktionsrecht bezüglich der Dauer und der Lage der Pause. Er darf nicht anweisen, dass die Pause komplett durchzuarbeiten ist, und er darf es - zumindest auf die mindestens einzuhaltende ½ Stunde bezogen - auch nicht dulden. Er müsste dich, wie schon andere Leute völlig richtig schruben, sogar abmahnen, wenn du diese ½ Stunde durcharbeitest.

Spielraum besteht nur in Bezug auf die „zusätzliche“ ½ Stunde; da müsste man sich mit dem Arbeitgeber individuell einigen, ob dieser eine ganz besondere Arbeitnehmer denn in dieser Zeit Mehrarbeit leisten soll oder nicht. Gibt es einen BR in der Hütte, dann hat dieser dabei im Regelfalle mitzuschnabeln. Gibt es keinen, dann ist, falls eine einvernehmliche Regelung getroffen wird, der Arbeitnehmer dazu anzuhalten, trotz der regelmäßigen Überzeit die Bestimmungen des ArbzG zu beachten.

Alles andere geht nicht - insbesondere nicht das Durcharbeiten über 9 Stunden hinweg.

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