mein arbeitgeber (schweiz) hat aus heiterem himmel die minimale mittagspause von 30min auf 45min erhöht des weiteren verlangt er, dass pausen von der arbeitszeit abgezogen werden müssen und zwar pauschal 30 min.
meine frage: darf er das einfach so die regeln ändern?
mein arbeitgeber (schweiz) hat aus heiterem himmel die
minimale mittagspause von 30min auf 45min erhöht des weiteren
verlangt er, dass pausen von der arbeitszeit abgezogen werden
müssen und zwar pauschal 30 min.
mit den pauschalen 30min ist nicht die mittagspause gemeinst sondern die kaffee pausen die sonst noch stattfinden.
mein arbeitgeber (schweiz) hat aus heiterem himmel die
minimale mittagspause von 30min auf 45min erhöht des weiteren
verlangt er, dass pausen von der arbeitszeit abgezogen werden
müssen und zwar pauschal 30 min.
meine frage: darf er das einfach so die regeln ändern?
Erstmal: Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Steht dort nichts Genaues diesbezüglich definiert oder - meist bei Banken üblich - in einem sog. Personalreglement, gilt das OR (Obligationenrecht). Da Du leider nicht schreibst, in welcher Branche Du tätig bist, kann ich Dir leider (noch) keine genaueren Angaben machen. Es kommt, falls das OR massgeblich sein sollte, auch auf die Vertragsart an, nämlich Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag o.ä.
Mach doch noch ein paar genauere Angaben, wenn Du möchtest, auch per E-Mail.
Ich bin Software Entwickler bei einer kleinen SW Firma die Individuallösungen erstellt. Im Arbeitsvertrag stehen nur die Sollarbeitszeit sowie die Blockzeiten und nichts von Pausen oder so… Ein Organisationshandbuch oder was ähnliches existiert nicht.
Hi
Pausen schreibt auch der gesetzgeber vor und nicht der arbeitgeber. bei 8 stunden musst du zum erhalt deiner gesundheit in d 30 min pause machen. durcharbeiten und früher gehn ist nicht.
hh
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ja ich hab mich vielleicht ein wenig falsch ausgedrückt:
die obligatorischen 30min wurden vom arbeitgeber auf 45min erhöht. zusätzlich müssen wir pauschal nochmals 30min kaffee-pause abziehen. insgesamt also 45min + 30min.
frage 1: darf der arbeitgeber die mittagspause von 30min auf 45min verlängern.
frage 2: kaffee pausen waren bis jetzt immer in der arbeitszeit inbegriffen. nun verlangt der arbeitgeber dass wir die kaffeepausen auch noch von der arbeitszeit abziehen. pauschal eben 30min. darf er das?
Vorab: Ich kenne keinen Präzedenzfall, da müssen die wirklichen Juristen 'ran (und ob die das hier dürfen?). Um das abzuklären, solltest Du Dich dringend mal mit einem Gewerkschafter unterhalten, ob Du nun Mitglied bist oder nicht.
Meine Meinung: Vorerst mal die 30 Minuten wirklich in Anspruch nehmen. Sieh’s mal so: wenn Du pro Arbeitstag 4 Tassen Kaffee trinkst, gehen von Deiner Zeit noch keine 10 Minuten dafür drauf, es sei denn, Du bleibst dafür dem Arbeitsplatz fern - wie ein Raucher, der 'rausgehen muss weil Rauchen am Platz nicht mehr geduldet wird. Der braucht schon bei 10 Fluppen die 30 Minuten voll auf. Damit wäre er ohne Regelung dem Nichtraucher gegenüber deutlich bevorteilt. Und denen, die weder rauchen noch Kaffee trinken, noch deutlicher. Und wenn er dabei dann noch Kaffee trinkt …
frage 1: darf der arbeitgeber die mittagspause von 30min auf
45min verlängern.
– Ja.
frage 2: kaffee pausen waren bis jetzt immer in der
arbeitszeit inbegriffen. nun verlangt der arbeitgeber dass wir
die kaffeepausen auch noch von der arbeitszeit abziehen.
pauschal eben 30min. darf er das?
– Solange Du in den 30 Minuten tun und lassen kannst, was Du willst, es sich also nicht um Arbeitszeit handelt: ja.
Pausen i.S.d. ArbZG müssen im Voraus feststehen. Insofern scheint mir zumindest dieser Pauschalabzug darauf hinzudeuten, daß der AG zwar sein Vorhaben rechtlich durchsetzen kann, es derzeit allerdings nicht korrekt versucht. Natürlich darf zudem die vertraglich zugesicherte Arbeitszeit dadurch nicht unterschritten werden.
Also, in dem Fall kommt’s auf Deine täglichen Arbeitsstunden an. Gemäss Arbeitsgesetz (ArG) ist es wie folgt geregelt:
„So sind während der Arbeitszeit Pausen einzuschalten, die bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden eine Viertelstunde, bei einer Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden eine halbe Stunde und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine Stunde betragen (ArG 15). Diese Mindestpausen dürfen nicht in Kurzpausen aufgeteilt werden (ArGV 1 Art. 32 II). Wird die tägliche Arbeitszeit durch eine Hauptpause (z.B. Mittagspause) unterteilt, so sind zusätzliche Pausen einzuschalten, wenn die einzelnen Arbeitszeiten vor oder nach der Hauptpause fünfeinhalb Stunden überschreiten. Pausen gelten nur dann als Arbeitszeit, wenn sie der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verbringen muss. Darf der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlassen, so kann die Pause von der Arbeitszeit abgezogen werden. Sonderbestimmungen über die Pausen gelten für das künstlerische Personal der Berufstheater (ArGV 2 Art. 139) und in Bewachungsbetrieben (ArGV 2 Art. 168).“
Aus: Schweizerisches Arbeitsrecht, 1999, Dr. Manfred Rehbinder.
Auf die Art des Arbeitsvertrags kommt es dabei nicht an.
Also, ich mag ja heute wirklich neben mir stehen, aber ich find’s immer noch nicht… Beziehst Du dich vielleicht auf: „Ich bin Software Entwickler bei einer kleinen SW Firma“?
SW Firma habe ich jetzt mit „SoftWare Firma“ übersetzt…
Noch mehr Grüße
LeoLo
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