Folgender Fall würde mich mal interessieren:
Angenommen, ein Angestellter arbeitet von 8 bis 17 Uhr und hat eine einstündige Mittagspause.
a) Wenn er jedoch auf die Mittagspause freiwillig verzichtet, darf er dann auch eine Stunde früher heimgehen?
b) Wenn soviel Arbeit anfällt, daß die Mittagspause nicht in Anspruch genommen werden kann, darf er dann eine Stunde früher gehen (also schon um 16 Uhr)?
Das Gesetz schreibt spätestens nach 6 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten vor.
Wenn es bei Euch eine Stunde ist, dann ist nix mit früher gehen… aber immerhin könntet ihr über die 30 Minuten verhandeln…
Grüsse aus dem bergischen
Ulli, mit gleitender Arbeitszeit… und hin und wieder einem freien Tag zusätzlich!
Hallo,
wenn man diese pausenregelung in ein per excel in arbeitszeitkonto einbinden möchte, wie muss dann die formel lauten?
Problem ist folgendes:
bei einer arbeitszeit von 6 std und 1 min ist eine 30 minütige pause fällig. endet die arbeitszeit nach z. b. 6 std und 15 min, würde die formel nur 5 std und 45 als bezahlte arbeitszeit rechnen.
ändert man die formel auf abzug der pause nach 6 std und 30 min, dann erhält der AN zuviel arbeitszeit angerechnet.
lieben dank Tussie
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