Hallo!
Nur mal so aus Interesse:
Was darf man eigentlich so mit seiner Mittagspause anstellen?
Darf man die nur zur Nahrungsbeschaffung und Aufnahme nutzen?
Oder ist die Zeit zur freien Verfügung?
Darf man ins Freibad nebenan gehen? Nach Hause gehen? Die Oma besuchen?
Inline skaten? Zum Zahnarzt? Mit dem Rad um den Block fahren?
Vorausgesetzt man schafft alles innerhalb der vorgegeben Zeit.
Interessiert sich
Artemis
Hallo,
die Pause ist vom AG unbezahlte Zeit und somit *deine* Freizeit, in der du tun und lassen kannst, was du willst. All die Dinge, die du aufgeführt hast, kannst du i.d.R. also tun.
Gruß
Christian
Moinsen!
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass die Versicherungen hier auch eine Rolle spielen oder?!?
Also verbieten darf auch sie nicht, aber ich sollte das schon beachten bei meinem täglichen SkyDiving Sprung… 
Gruß
Samy
Hi!
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass die Versicherungen
hier auch eine Rolle spielen oder?!?
Naja, wenn man in seiner Freizeit mach, ist man über die BG idR nicht versichert…
Also verbieten darf auch sie nicht, aber ich sollte das schon
beachten bei meinem täglichen SkyDiving Sprung… 
Wenn man sich auf dem Weg zur Kantine den Knöchel bricht, ist das nichts anderes.
Gruß
Guido
Vielen Dank für die Antwort!
Dann ruf ich mal meine Oma an, dass sie die Torte aus dem Eisfach holt. 
Grüße
Artemis
Hoi.
Naja, der Weg zur Kantine ist idR unfallversichert, nur das Essen selber nicht.
Andererseits kann ich mir einige wilde Dinge vorstellen, bei der der AG in die Pause eingreift: z.B. Alohol trinken in der Pause, kiffen etc.
Bei Schauspielern oder anderen besonderen Gruppen gibt es Regelungen, dass sie bestimmte Sportarten nicht ausüben dürfen. Klaro, machen können sie es, aber die vertragsrechtlichen Folgen können übel sein. (Wenn also Bruce Willis mal wieder Skydiving vom Wohnwagendach während der Drehmittagspause machen will…
)
Ciaoi
Garrett
Guten Tag.
Andererseits kann ich mir einige wilde Dinge vorstellen, bei
der der AG in die Pause eingreift: z.B. Alohol trinken in der
Pause, kiffen etc.
Wenn der AG gut beraten ist, wird er in diesen Fällen nicht während der Pause eingreifen, jedenfalls nicht in seiner offiziellen Funktion, sondern höchstens als Mitmensch.
Eine Handhabe hat er nämlich erst dann, wenn der Betreffende die Arbeit wieder aufnehmen will, und auch das nur, wenn sich entweder aus dem Vertrag, der Tätigkeit oder dem Zustand des Arbeitnehmers eine Handhabe ergibt. Das kann sein: ein allgemeines Alkohol-/Drogenverbot am Arbeitsplatz, eine gefahrgeneigte Tätigkeit oder aber die Tatsache, dass der Betreffende auf den Augäpfeln zur Halle reingerollt ward …
GEK