Mittagsruhe

Nochmal Fragen zur angeblich nicht gesetzlich verankerten Mittagsruhe: Wenn im Mietvertrag zum Beispiel steht, dass von 8-22 Uhr Musik gemacht werden darf, darf dann auch in der Mittagszeit und v.a. am Sonntag in der Mittagszeit musiziert werden? Wenn in der Gemeindeordnung z.B. nur allgemein gesagt wird, dass die Allgemeinheit durch derartigen Lärm nicht belästigt werden darf, Spielplätze aber z.B. eine Ruhezeit von 12-14 Uhr einhalten müssen? Steht die Gemeindeordnung hier über dem Mietvertrag? Und wie kommt es dann, dass bei gerichtlichen Entscheidungen i.d.R. eine Mittagszeit eingehalten werden muss?
Danke!

Nochmal Fragen zur angeblich nicht gesetzlich verankerten

Die „Mittagsruhe“ ist nicht angeblich nicht gesetzlich verankert, sondern sie ist es tatsächlich nicht.

Mittagsruhe: Wenn im Mietvertrag zum Beispiel steht, dass von
8-22 Uhr Musik gemacht werden darf, darf dann auch in der
Mittagszeit und v.a. am Sonntag in der Mittagszeit musiziert
werden?

Ja.

Wenn in der Gemeindeordnung z.B. nur allgemein gesagt
wird, dass die Allgemeinheit durch derartigen Lärm nicht
belästigt werden darf, Spielplätze aber z.B. eine Ruhezeit von
12-14 Uhr einhalten müssen? Steht die Gemeindeordnung hier
über dem Mietvertrag? Und wie kommt es dann, dass bei
gerichtlichen Entscheidungen i.d.R. eine Mittagszeit
eingehalten werden muss?

Wird die „Allgemeinheit“ durch Hausmusik belästigt? Was hat das mit öffentlichen Spielplätzen zu tun? Und wie kommst Du darauf, „dass bei
gerichtlichen Entscheidungen i.d.R. eine Mittagszeit eingehalten werden muss?“.

Gruß

S.J.

Hallo,

Was hat das mit öffentlichen Spielplätzen zu tun? Und wie kommst Du
darauf, „dass bei gerichtlichen Entscheidungen i.d.R. eine Mittagszeit
eingehalten werden muss?“.

weil das Thema weiter unten gerade schon mal diskutiert wurde und unter anderem aus einem Link dieses Zitat stammt: In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr (so der BGH V ZB 11/98).

Allerdings bezieht sich dies auf das Musikmachen in Häusern ohne Regelung in Hausordnung oder Mietvertrag. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Gruß
Nita

Also, ich halte dieses BGH-Urteil, zur Beantwortung des UP, für recht grenzwertig.
http://www.haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile…

vnA

Hi,

weil hauptsächlich Eigentumsrecht involviert ist? Ja im Prinzip kann ich den Einwand verstehen. Insbesondere als ich den Link aus dem Zusammenhang gerissen habe. Nur in Verbindung mit dem Kontext aus dem anderen Thread ist das einigermaßen haltbar.

Wahr bleibt wohl, das die Rechtsprechung zum Mietrecht einige Urteile erlassen hat, die eine Ruhezeit während der Nacht und auch am Tage aus verschiedenen Anlässen heraus (Musizieren, Renovieren, Rasenmähen etc.) für Mietwohnungen ohne diesbezügliche Regelungen bestätigen. Soweit, denke ich, können wir uns einigen, oder?

Gruß
Nita

Heißt das also praktisch, um auf das ursprüngliche Problem zurückzukommen, dass 14 Stunden kräftig musiziert werden darf, wenn „nur“ die anderen Mieter belästigt werden?
Ich habe übrigens nix zitiert, sondern aus anderen Quellen versucht mich schlau zu machen, aber als juristischer Laie ist es einfach schwierig; ich bitte daher einen höflichen Ton beizubehalten.
Die Spielplätze kommen daher, dass Kinderlärm in der Gemeindeverordnung bei uns sehr streng geregelt ist, jeglicher anderer Lärm jedoch nicht, drum frag ich ja…
Und irgendwo las ich, dass Sonntage unter einem besonderen Ruheschutz stehen.
Danke!