Um das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte zu berechnen, müssen vom Primäreinkommen, d. h. der Faktorentlohnung, zunächst die Einkommens- und Vermögenssteuern abgezogen werden. Diese sowie die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber vermindern das private Einkommen und fließen dem Staat als weiteres Einkommen zu. Hinzuaddiert werden müssen Monetäre Sozialleistungen des Staats wie zum Beispiel Hartz IV sowie Sonstige laufende Transfers wie zum Beispiel Nichtlebensversicherungsleistungen.
Was du da verlinkst ist eine volkswirtschaftliche Definition, da wird auch der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung voll reingerechnet. Ich denke nicht, dass diese Definition bei den von mir genannten Umfragen benutzt wird, denn Beiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung sind nun mal nicht verfügbar.
??? Die gesetzl. zwingenden Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer sind also verfügbares Einkommen? Da lachen ja die Hühner.
Eine seltsame Darstellung im Zitat, zumal in der Berechnung direkt darüber noch „Nettosozialbeiträge (z. B. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung in Höhe von 669,592 Mrd“ aufgeführt werden. Bitte VWLer meldet euch zur Abklärung.
Und dann würde sich noch die Frage stellen, ob das SOEP genau dieser Definition des verfügbaren Einkommens überhaupt folgt.
Aus einem Bericht des DIW auf Grundlage des SOEP https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.550890.de/17-4.pdf lese ich im Kasten „Definitionen, Methoden und Annahmen bei der Einkommensmessung“ wie das Einkommen berechnet wird. Dort sind auch die genannten, dieversen SV-Beiträge der Arbeitnehmer abzuziehen. Klingt auch logisch, weil man sie ja eben nicht zur Verfügung hat.