Mitteilung an Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,
bin 63, beziehe ALG II und habe Altersrente bei
meinem berufsständischen Versorgungswerk gestellt.
Mein jetziger Bewilligungszeitraum endet, wenn
meine Rente beginnt.
Einen Rentenbescheid habe ich noch nicht - habe aber
vorab alles mit meinem Versorgungswerk geklärt.
Das SGB sieht vor, alle Änderungen dem Arbeitsamt mitzuteilen.
Meine Frage :

  • muß ich dem Arbeitsamt meinen Rentenantrag mitteilen
  • oder meinen Rentenbescheid
  • oder garnichts, da mein Bweilligungzeitraum mit Rentenbeginn endet.
    Danke im voraus
    „ruhig“

Guten Tag.

Brauchen Sie nicht.