Liebe/-r Experte/-in,
bin 63, beziehe ALG II und habe Altersrente bei
meinem berufsständischen Versorgungswerk gestellt.
Mein jetziger Bewilligungszeitraum endet, wenn
meine Rente beginnt.
Einen Rentenbescheid habe ich noch nicht - habe aber
vorab alles mit meinem Versorgungswerk geklärt.
Das SGB sieht vor, alle Änderungen dem Arbeitsamt mitzuteilen.
Meine Frage :
- muß ich dem Arbeitsamt meinen Rentenantrag mitteilen
- oder meinen Rentenbescheid
- oder garnichts, da mein Bweilligungzeitraum mit Rentenbeginn endet.
Danke im voraus
„ruhig“