Person A ist freiberuflich als Berater tätig. Im Dezember hat Person A mit der Beratung einer Person begonnen und dauert bis in das nächste Jahr an. Person A möchte nun die Mitteilung an das Finanzamt geben, „Gewerbeanmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit als Berater“. Muss dies noch im Jahr 2006 erfolgen oder reicht das zum 1.1.2007? Person A möchte auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Rechnungstellung für die Beratung erfolgt im Februar 2007.
Wann muss angemeldet werden? Reicht 2007? Wenn noch in 2006 wie ist das dann mit den 17500 Euro Kleinunternehmerregelung?
Gewerbeanmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit?
Hallo …
zunächst gibt es keine Gewerbeanmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit wird dem Finanzamt angezeigt und nicht dem Gewerbeamt.
Meldet man beim Ordnungsamt ein Gewerbe an, was ja ohne weiteres auch möglich wäre, dann ist man Gewerbetreibender, unterliegt automatisch der Gewerbesteuer und genau dies möchte man ja als Freiberufler eher weniger.
Zur Anmeldung… wenn die beratende Tätigkeit als Gewerbe angemeldet werden soll, dann besteht eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO. Wird sie als selbständige Tätigkeit (Freiberufler) angemeldet, dann besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 (1) Satz 2 AO. In beiden Fällen hat die Anmeldung mit Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen, andernfalls ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Es ergibt sich übrigens noch eine weitere Überlegung hinsichtlich einer Anmeldung im alten Jahr. War der „Berater“ zuvor in angestellter Tätigkeit, dann böte sich ggf. die Möglichkeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, um die Verluste aus selbständiger Tätigkeit zu mindern.
Was die Kleinunternehmerregelung angeht, so ist ohnehin auf den Jahresgesamtumsatz hochzurechnen (s. § 19 (3) Satz 3 UStG).
Tatsache ist, dass er im Oktober langsam begonnen hat und er nicht wusste, dass er sich beim Finanzamt melden muss. Zudem ist er der deutschen Sprache nicht mächtig, da er nur in seiner Sprache arbeitet- aber das ist nicht Thema.
Es geht darum, dass er beim Finanzamt diese Tätigkeit melden muss das ist klar, aber wann? Jetzt schon oder mit Schreiben der Rechnung. Es geht um die 17500 Euro der Kleinunternehmerregelung. im 1. Jahr 17500 Euro und im 2. Jahr nicht mehr als 50.000 Euro. Was ist mit den Folgejahren, wenn man nicht 50.000 Euro überschreitet?
Wenn man jetzt anzeigt, dass man im Oktober begonnen hat, wie sind die Konsequenzen? Wie wird das mit den 17500 Euro Kleinunternehmerregelung gehandhabt?
Vielen Dank.
Grüße
Lara
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Kleinunternehmer sind Unternehmer deren Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500€ und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000€ beträgt.
Wenn man Jahr für Jahr maximal nur 17.500€ Umsatz macht, dann ist man durchweg Kleinunternehmer. Übersschreitet man diese Grenze, dann ist man im darauffolgenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr, weil die Voraussetzung: „nicht mehr als 17.500€ Umsatz im vorangegangenen Jahr“ nicht mehr zutrifft, man fällt dann in die Regelbesteuerung.
Wie geschrieben… Anmelden muss man mit Aufnahme der Tätigkeit… ob man Sanktionen in Kauf nehmen möchte, wen man es nicht tut, das ist eine völlig andere Frage, das Gesetz schreibt die Anmeldung bei Aufnahme der Tätigkeit vor.