Mitteilung an Führerscheinstelle

Hallo zusammen,

der fiktive Opa Oskar hat mit seinen 87 Jahren Bremse und Gas verwechselt und zwei andere Autos gerammt. Der den Unfall aufnehmende Polizist sagt, er würde deswegen auch die Führerscheinstelle des Landratsamtes verständigen.

Wie geht die Geschichte nun weiter ?

Danke und Gruß
Elton

Wie geht die Geschichte nun weiter ?

Hi,

bei der Führerscheinstelle könnten ganz fiktive Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kfz aufkeimen.

Gruß Keki

Hallo Elton,

das Amt kann im Zweifel veranlassen, die Fahrtüchtigkeit bei einem Facharzt mit der Zusatzqualifikation für Verkehrsmedizin überprüfen zu lassen.
Dabei kommen Testverfahren zum Einsatz, die die spezifischen für den Straßenverkehr erforderlichen Fähigkeiten auf standartisierte Weise überprüfen.
Wie bei allen ärztlichen Untersuchungen fallen die Ergebnisse unter die ärztliche Schweigepflicht.
Wenn erkennbar ist, dass die Augen nicht mehr mitmachen oder Vorerkrankungen (Herzanfall) vorliegen, kann das entsprechende Gutachten den Einzug des FS bedeuten.

HTH

MfG imager

Hallo Imager,

heisst das konkret, dass eine ärtzliche Untersuchung notwendig ist und nicht einfach auf Hinweis der Polizei der FS eingezogen werden darf ?

Danke und Gruß
Elton

1 „Gefällt mir“

Es muss bewiesen werden, dass eine Person zum führen eines Fahrzeuges nicht geeignet ist, einfach so kann man einem nicht den Führerschein entziehen.

In der beschriebenen fiktiven Situation ist lediglich ein begründeter Verdacht vorhanden, der zu prüfen wäre, kein Beweis.

Hallo Imager,

heisst das konkret, dass eine ärtzliche Untersuchung notwendig
ist und nicht einfach auf Hinweis der Polizei der FS
eingezogen werden darf ?

Sofern keine Trunkenheitsfahrt vorliegt, ja.
Die Fahrtüchtigkeitsbescheinigung ist Ärzten vorbehalten.

G imager

Danke und Gruß
Elton

hallo,

die fahrerlaubnisbehörde wird eine medizinische untersuchung anordnen.
(keine mpu)
innerhalb einer festgsetzten frist muss „opa“ der behörde das gutachten vorlegen.
ist das medizinische gutachten positiv, dann wird er seine fahrerlaubnis behalten. negatives gutachten bedeutet entzug der fahrerlaubnis.
hierbei wird dann noch befragt, ob „opa“ freiwillig die FE abgibt, oder es zu einem kostenpflichtigen entzug kommt.
mfg
mpu24