der fiktive Opa Oskar hat mit seinen 87 Jahren Bremse und Gas verwechselt und zwei andere Autos gerammt. Der den Unfall aufnehmende Polizist sagt, er würde deswegen auch die Führerscheinstelle des Landratsamtes verständigen.
das Amt kann im Zweifel veranlassen, die Fahrtüchtigkeit bei einem Facharzt mit der Zusatzqualifikation für Verkehrsmedizin überprüfen zu lassen.
Dabei kommen Testverfahren zum Einsatz, die die spezifischen für den Straßenverkehr erforderlichen Fähigkeiten auf standartisierte Weise überprüfen.
Wie bei allen ärztlichen Untersuchungen fallen die Ergebnisse unter die ärztliche Schweigepflicht.
Wenn erkennbar ist, dass die Augen nicht mehr mitmachen oder Vorerkrankungen (Herzanfall) vorliegen, kann das entsprechende Gutachten den Einzug des FS bedeuten.
die fahrerlaubnisbehörde wird eine medizinische untersuchung anordnen.
(keine mpu)
innerhalb einer festgsetzten frist muss „opa“ der behörde das gutachten vorlegen.
ist das medizinische gutachten positiv, dann wird er seine fahrerlaubnis behalten. negatives gutachten bedeutet entzug der fahrerlaubnis.
hierbei wird dann noch befragt, ob „opa“ freiwillig die FE abgibt, oder es zu einem kostenpflichtigen entzug kommt.
mfg
mpu24