Hallo!
Person A befindet sich in einem Rechtstreit mit dem Jobcenter,d.h. die Sache liegt beim Sozialgericht und wartet auf seinen Prozess. In Vorbereitung des Prozesses fordert das Gericht Stellungnahmen zu einzelnen Details der Klage an,die jeweilige Gegenseite kriegt die Schreiben dann zwecks Kenntnisnahme in Kopie. Ist es sinnvoll,daß man dem Gericht unverzüglich mitteilt,daß die Stellungnahme der Gegenseite in wichtigen Angelegenheiten nicht der Wahrheit entspricht…oder sollte man sich sowas bis zum Prozess aufheben ?
Hallo,
Ist es sinnvoll,daß man dem Gericht
unverzüglich mitteilt,daß die Stellungnahme der Gegenseite in
wichtigen Angelegenheiten nicht der Wahrheit entspricht…oder
sollte man sich sowas bis zum Prozess aufheben ?
ist man an einer schnellen Klärung des Sachverhalts interessiert, sollte man entsprechend erwidern. Ggf. erkennt die Gegenseite nach Prüfung der Erwiderung ja tatsächlich, dass sie in einer ungünstigen Position ist und gibt nach.
Erst in der Hauptverhandlung aus dem Hut gezauberte Erwiderungen können zur Vertagung, zumindest aber zu Verzögerungen führen und sind daher bei Richtern nicht besonders beliebt, was nicht unbedingt positiven Einfluss auf die eigenen Chancen hat.
Gruß
S.J.
Erst in der Hauptverhandlung aus dem Hut gezauberte
Erwiderungen können zur Vertagung, zumindest aber zu
Verzögerungen führen und sind daher bei Richtern nicht
besonders beliebt, was nicht unbedingt positiven Einfluss auf
die eigenen Chancen hat.
Danke für deine Antwort. Ich hätte noch eine Anschlußfrage: Wie ist das eigentlich beim Sozialgericht…gibts da in jedem Fall eine Verhandlung im klassischen Sinne oder ist es auch möglich,daß der Richter bei klarer Beweislage ein Urteil am Schreibtisch fällt ?
Hallo,
Danke für deine Antwort. Ich hätte noch eine Anschlußfrage:
Wie ist das eigentlich beim Sozialgericht…gibts da in jedem
Fall eine Verhandlung im klassischen Sinne oder ist es auch
möglich,daß der Richter bei klarer Beweislage ein Urteil am
Schreibtisch fällt ?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__124.html
Gruß
S.J.