Liebe/-r Experte/-in,
im letzten Jahr verstarb mein Stiefvater. Zusammen mit meiner Mutter wurde vor dem Tod meines Stiefvaters ein notarielles Testament verfasst. Danach ist meine leibliche Mutter Erbin. Verfügt wurde weiterhin, dass ich zusammen (nicht vom Stiefvater adoptiert)mit meinen 2 Halbschwestern (gemeinsame leibliche Kinder von meinem Stiefvater und meiner Mutter)beim Tode unserer Mutter gleichberechtigter Erbe zu einem Drittel bin. Meine Mutter kann dieses Testament jedoch ändern. Das Testament ist beim Amtgericht hinterlegt. Leider hat sich mein Verhältnis zu meiner Mutter wegen einer Intrige verschlechtert. Meine Frage:
bin ich als leiblicher Sohn meiner Mutter pflichtteilberechtigt? Erhalte ich im Falle einer Testamentsänderung gesichert eine Benachrichtigung vom Amtsgericht/Notar?
mfg
Hallo,
eine Benachrichtigung von der Änderung bekommen Sie nicht. Erst im Todesfalle Ihrer Mutter bzw. im Falle der Beantragung eines Erbscheins bekommen Sie eine Benachrichtigung, da Sie potentiell erb- und pflichtteilsberechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.
Sollte Ihre Mutter versterben, und enterbt werden, könnten Sie den Pflichtteil gegenüber den Erben verlangen.
Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Sollte Ihre Mutter wirksam und berechtigt, das gemeinschaftliche Testament ändern, und wird dieses eröffnet, so sollten Sie als Sohn benachrichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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