Mitteilung dieses ebay-Sellers:

Vorab: Ich wohne zwar in Frankreich, habe aber eine deutsche Lieferadresse angegeben und auch von einem deutschen Konto bezahlt. Möge sich selber seine Meinung bilden und mir diese mitteilen.Insbesondere: „Ein Hinweis auf Rücktrtt für Artikel bis 40 Euro ist nicht erforderlich.“ Auch auf deutschen Seiten habe ich diesen Hinweis nicht finden können. Es ist schade, daß die Meinungsfreiheit hier bei www nicht greift, um sich vor solchen Machenschaften zu schützen und andere warnen zu können. Hier nun der Text:

"da auch unsere Zeit sehr kostbar ist, bitten wir Sie sich doch hinreichend zu informieren, um nicht weiterhin Ihre Zeit zu verschwenden.

Sie haben in Frankreich gekauft. Ein Hinweis auf Rücktritt für Artikel bis 40 Euro ist nicht erforderlich.
Auf allen deutschen Seiten sind diese selbstverständlich kenntlich gemacht.
Sie können sicher sein dass alle Belehrungen richtig sind da diese durch die Kanzlei
Dr. Schlömer Hamburg (Verfasser des Buches Ebay und Recht) erstellt wurden.

Somit bitten wir um Ihr Verständnis das wir Ihnen nicht die Portokosten ersetzen.
Im Übrigen wurden diese durch den Erstversand ja bereits von DHL verbraucht.

Sollten Sie dies zum Anlass nehmen Unwahrheiten (negative Bewertung) im öffentlichen Ebay Forum zu platzieren, werden Sie automatisch mit Kanzlei Dr. Schlömer Bekanntschaft machen. Bedenken Sie bitte das alle Kosten Zwecks Entfernung (300 € - 950 €) zu Ihren Lasten gehen."

Hi

So ganz kapier ich das nicht.

Drum nehme ich mal an das du Ware im Wert von unter 40 Euro von einem gewerblicher eBay Verkäufer erstanden hast und nach Erhalt von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hast.

„Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt“
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Vertraglich heißt, es muss in den AGB (die vor Kauf ersichtlich sein müssen) oder im Kaufvertrag direkt stehen.

MfG
Lilly

Drum nehme ich mal an das du Ware im Wert von unter 40 Euro
von einem gewerblicher eBay Verkäufer erstanden hast und nach
Erhalt von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hast.

Hallo Lillian,
habe nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, sondern ihm den Schrott wieder zurückgeschickt.

„Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht,
dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung
vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt“
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Vertraglich heißt, es muss in den AGB (die vor Kauf
ersichtlich sein müssen) oder im Kaufvertrag direkt stehen.

Die waren nicht ersichtlicht, weil der VK meint, daß das nicht nötig sei, wenn er ins Ausland liefert (was in meinem Fall aber nicht zutrifft, siehe die Infos unten:
Mehr Infos auch im ebay-Forum:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=62…

Auszüge aus emails vom VK:
„Wir bewerten Käufer nur dann negativ,
wenn wir ebenfalls eine negative Bewertung erhalten haben.“

> xxx wrote:
> Sehr geehrter Herr xxx,

> Sie haben in Frankreich gekauft. Ein Hinweis auf Rücktritt für Artikel bis 40 > > Euro ist nicht erforderlich.
> Auf allen deutschen Seiten sind diese selbstverständlich kenntlich gemacht.
> Sie können sicher sein dass alle Belehrungen richtig sind da diese durch die > > Kanzlei
> Dr. Schlömer Hamburg (Verfasser des Buches Ebay und Recht) erstellt wurden.
>
> Somit bitten wir um Ihr Verständnis das wir Ihnen nicht die Portokosten ersetzen.
> Im Übrigen wurden diese durch den Erstversand ja bereits von DHL verbraucht.
>
> Sollten Sie dies zum Anlass nehmen Unwahrheiten (negative Bewertung) im >öffentlichen Ebay Forum zu platzieren, werden Sie automatisch mit Kanzlei Dr. >Schlömer Bekanntschaft machen. Bedenken Sie bitte das alle Kosten Zwecks >Entfernung (300 € - 950 €) zu Ihren Lasten gehen."

Ich muß mich also sehr vorsichtig ausdrücken. Im ebay-Forum stehen auch schon Antworten.
LG wynmuck

Richtiger Link, sorry
Hallo,
haben oben leider einen falschen Link reingetan,
einfach mal bei „Lieferung und Versand“-Forum bei ebay nachschauen, wenns beliebt.

Alten bitte löschen.
MfG
Fritz

Hi WYNMUCK,

das Ganze geht doch eindeutig am Thema vorbei.
Du hast Anspruch auf eine funktionierende Ware, das hat was mit Gewährleistung des Händlers zu tun, und nichts mit Rücktritt vom Kauf.
Ich würde dem Verkäufer genau das fettKursivUnterstrichen24Punktgroß schreiben.
Hast Du die defekte Ware schon auf eigene Kosten zurückgesandt?
Schlecht, damit hast Du kein Druckmittel mehr.
Im Gewährleistungsfall würde ich darauf bestehen, zuerst eine funktionierende Ware geschickt zu bekommen, und dann erst die defekte zurückzusenden - unfrei natürlich.

Gruß
WB

Hallo WB,
dem Käufer schickte ich die Ware zurück, und er erkannte auch, daß sie unbrauchbar ist. Da sind wir uns einig. Da ich keine Ersatzware haben wollte, einigten wir uns auf Rücküberweisung. Er überwies mir heute auch die Kosten für die Ware + meine Portokosten, aber nicht die Hinsendekosten zu mir (7.95 Euro). Darum geht es mir, und wie ich mich durchgelesen habe, hat er auch diese zu erstatten. Auf dem Überweisungsformular von ihm steht: „Widerruf“, was es ja aber nicht ist.
Gruß Fritz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

steht: „Widerruf“, was es ja aber nicht ist.

Hallo Fritz,

Stell die Frage doch mal unter Berücksichtigung der FAQ:1129 ins Brett Allgemeine Rechtsfragen. Wäre interessant zu wissen, ob es wirklich kein Wideruf wäre.

Gruß
Sticky

Hi

Da ich keine
Ersatzware haben wollte, einigten wir uns auf Rücküberweisung.

= Widerruf :wink:

Wie du das Recht auf anstandslose Ware hast, hat er das Recht dir ebend diese auch zu schicken da ihr einen Kaufvertrag habt.
Das wolltest du nicht.
Du hast also von deinem Widerruffsrecht gebrauch gemacht.

Hier geht es nicht mehr um defekte Ware, die wollte er ja ersetzen.
Also steht das nicht mehr zur Debatte, hm?

Auf dem Überweisungsformular von ihm
steht: „Widerruf“, was es ja aber nicht ist.

Und warum nicht?

MfG
Lilly

Hallo,
den Ton dieser Anwort erinnertn mich an einen Anbieter, mit dem
ich auch so meine Probleme hatte - wenn der Anbieter mit „C“
anfängt - melde dich mal per E-Mail wegen Erfahrungsaustausch-
Gruss
Günter Czauderna

Hi

Wie du das Recht auf anstandslose Ware hast, hat er das Recht
dir ebend diese auch zu schicken da ihr einen Kaufvertrag
habt.
Das wolltest du nicht.
Du hast also von deinem Widerruffsrecht gebrauch gemacht.

Hier geht es nicht mehr um defekte Ware, die wollte er ja
ersetzen.
Also steht das nicht mehr zur Debatte, hm?

MfG
Lilly

Hallo Lilly,
hier irrst du wohl, denn wenn die Ware wie beschrieben wäre, hätte ich sie auch behalten. Der VK hat hat bei Mängeln drei Möglichkeiten, wie allgemein bekannt: Reparatur, Ersatzlieferung oder Rücknahme, und wir haben uns darauf geeinigt, daß er mir das Geld ersetzt, wenn die Ware defekt ist. Es ging immer nur um die defekte Ware.
Aber leider ersetzt er mir nicht die Erstlieferkosten, weil er meint, daß das Geld ja schon durch DHL „verbraucht“ ist.
MfG
Fritz

Hallo Günter,
der Anbieter beginnt nicht mit „C“,
aber im ebay-Forum kannst du bei „Versand und Lieferung“ oder so ähnlich mehr erfahren. Wenn deine Probleme beseitigt sind, kannst du ja mal den Hergang schildern.
Gruß Fritz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]