Mitteilung erstellen

Hallo Guten Abend:

Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Mal angenommen, Jemand zeigt eine Straftat an (sexuelle Gewalt) und man will diesen Vorgang auch veröffentlichen. Die Täter sind teilweise in der Öffentlichkeit.

Wie geht das von statten? Kann man beim Erstatten der Strafanzeige die Polizei um Erstellung einer Pressemitteilung bitten oder erstellt man diese Mitteilung selber?

Würde die Polizei die Pressemitteilung beim Erstatten der Strafanzeige auch erstellen, wenn man sie darum bittet?

Veröffentlicht die Polizei den Vorgang dann auf Bitte des Opfers?

Oder kann man als Betroffene selber nach Erstatten der Strafanzeige die Pressemitteilung erstellen?

Es ist hier von sexueller Gewalt mit schweren Folgen die Rede. Vielleicht können sich Einige hier die Folgen vorstellen, hoffe, dass Niemand hier sie erlebt hat. Das ist eine sehr schwere und schlimme Gewalt, das Leben ist Folter und kein Leben.

Danke im Voraus

Gruß

Rafael

Hallo Zepper,
bevor die der Tat Beschuldigten nicht rechtskräftig verurteilt sind, würde ich mich mit solchen Pressemitteilungen sehr zurückhalten. Die können schnell zum Eigentor werden.
Gruß florestino

Hallo,

die Polizei erstellt nie Pressemitteilungen über eine eingegangene Anzeige, sie wird das auch nicht auf Bitten des Anzeigenstellers tun.

Der Grund ist, daß eine Anzeige nur heißt, daß Jemand einen Anderen beschuldigt, etwas getan zu haben. Das muss ja nicht der Wahrheit entsprechen, auch wenn Du das in deinem Fall anders ist.

Die Staatsanwaltschaft muß im Fall einer Anzeige wegen Missbrauchs ermitteln, auch darüber wird es keine Mitteilung geben. Erst wenn die Ermittlungen nicht eingestellt werden, sondern ein Verfahren eröffnet wird, steht das dann im Gerichtsterminspiegel, der der Presse und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Ob ein Opfer von sich aus die Presse darüber informiert, das die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat, ist ihm unbenommen.
Seriöse Journalisten berichten aber nicht über einen unbewiesenen, nur behaupteten Verdacht.
Es gab Ausnahmen, über die die Presse berichtet hat, z.B. im Fall Mixa, weil mehrere Opfer, die er geschlagen hatte, eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben.

Gruß
orangegestreift