Mitteilung Schwerbehinderung neuen Arbeitgeber

Hallo wer-weiss-was Experte. Sie haben angegeben, dass Sie sich im Arbeitsrecht auskennen. In diesem Zusammenhang hab eich einmal eine Frage an Sie.
Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor.:
Jemand bewirbt sich aus einer ungekündigten Anstellung (Zeitarbeit, unbefristeter Arbeitvertrag) heraus auf eine neue Position in einer Tochterfirma (ca.150 Mitarbeiter) von einem Konzern. Er wird zum Vortsellungsgespräch eingeladen und das Vorstellungsgespräch verläuft positiv. Es gibt dann noch ein Telefonat mit dem Prokuristen der Firma, um „letzte Details“ abzuklären. Der neue Arbeitsvertrag wird dem neuen potentiellen Mitarbeiter von Firmenseite bereits unterschrieben zugesant. Der neue Mitarbeiter soll den Arbeitsvertrag über Weihnachten prüfen, ggf. Fragen stellen und unterschrieben an die Firma zurückschicken, damit das Arbeitsverhältnis am 04.02.2013 beginnen könne. Das neue Arbeitsverhältnis könnte erst am 04.02.2012 beginnen, weil der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen hat.(§622 BGB)
Nun stellen Sie sich vor, dass der Arbeitnehmer Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (GdB 60%)ist und im neuen Arbeitsvertrag steht im mitgeschickten Personalbogen: Besteht eine Schwerbehinderung ja oder nein. Der Arbeitnehmer möchte seine Behinderung nicht verschweigen, hat diese aber im bisherigen Bewerbungsprozess verschwiegen, wegen Bedenken vor Diskrimminierung. Außerdem steht in den Betriebsanweisungen, dass der Arbeitgeber ggf. eine arbeitsmedizinische Untersuchung veranlassen durchführen kann, um die gesundheitliche Eignung des Arbeitnehmers für die Stelle festzustellen. So etwas wurde im Bewerbungsprozess nicht veranlasst und war kein Thema.
Das Problem an diesem Sachverhalt ist, dass der Arbeitnehmer seine derzeitige Stelle am 27.12.2012 oder 28.12.2012 kündigen müsste um am 04.02.2013 die neue Stelle anzutreten. Wenn der Arbeitnehmer aber den neuen Vertrag wahrheitsgetreu ausfüllt, weiss er ja nicht wie der neue Arbeitgeber auf die Schwerbehinderung reagiert. Im schlimmsten Fall macht der neue Arbeitgeber einen Rückziehr oder Kündigt den Arbeitnehmer in der Probezeit aus irgendwelchen Grund. Und der alte Arbeitsvertrag wäre auch gekündigt. Somit stünde der Arbeitnehmer ohne Arbeit da. Welche Taktik würden Sie in so einem Fall dem Arbeitnehmer raten, damit man mit offen Karten spielt, den neuen Arbeitgeber wegen der Schwerbehinderung nicht vergrault und eine Diskrimminierung (AGG) möglichst vermeidet.

Danke und viele Grüße aus Sachsen
Alx B

Hallo Alx,

ich würde den Personalbogen wahrheitsgemäß ausfüllen. Wenn sich die Schwerbehinderung nicht auf die auszuführenden Arbeiten auswirkt, hat der zukünftige Arbeitgeber keine rechtliche Grundlage, zu kündigen, im Gegenteil, da er verpflichtet ist, einen gewissen Anteil an Schwerbehinderten einzustellen, wird er ggf. sogar froh sein, wenn er eine Arbeitskraft hat, die zwar schwerbehindert ist und ihn somit vor der Strafabgabe, die für das Nichterfüllen der Behindertenquote bewahrt, die aber die Arbeit genau so gut verrichten kann wie jemand ohne Behinderung.

Da dir der Arbeitgeber ja schon einen Arbeitsvertrag zugeschickt hat, ist er auch an die Einhaltung gebunden.

Sollte der künftige Arbeitgeber während der Probezeit kündigen, so muss er das ja belegen. Als Behinderter hast du ja einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn er doch aus „seltsamen“ Gründen während der Probezeit kündigen, kannst du dich an die Integrationsämter wenden, die werden dir helfen, deine Rechte durchzusetzen. Vielleicht rufst du dort auch bevor du dem jetztigen ARbeitgeber kündigst mal an, und lässt dich Beraten. Dort sitzen geschulte Fachleute!

Viele Grüße und frohe Feiertage
i73

hello,
leider kann ich als Mediziner keinerlei juristische Auskünfte geben, so dass ich der falsche Adressat bin. Aus meiner Berufspraxis heraus weiss ich aber, dass das Verschweigen einer Behinderung bei der Einstellung auch noch nach Jahren zu einer fristlosen Kündigung führen kann, wenn die Behinderung tatsächlich die geplante Tätigkeit einschränkt. Andererseits weiss ich, dass größere Firmen auch gern anerkannte Schwerbehinderte einstellen, wenn es die Tätigkeit erlaubt, weil dadurch vorgegebene Einstellungsquoten erfüllt werden können.
Also: Wenn die Behinderung die geplante Tätigkeit einschränkt, solltest du es nicht darauf ankommen lassen, es nicht zu sagen!
VG und guten Rusch
R