Mitteilung über Unternehmereische Tätigkeit

Hallo,

ich habe nun Bescheit von Finanzamt bekommen, dass meine GbR zukünftig unter dem, bei der Anmeldung angegebenen Namen, beim Finanzamt geführt wird.

Prima! Eine Steuernummer habe ich auch bekommen! Auch prima! Diese dient nun zur gesonderten oder einheitlichen Feststellung. Was das heißt werde ich wohl am Ende des Jahres mal mit einem Steuerberater besprechen.

So, nun aber zu meiner Frage:
Als was werde ich denn nun geführt? Als Freiberufler? Als Unternehmen? Wenn als Unternehmen, bekommt man keinen Gewerbeschein mehr? Ich bin etwas verwirrt.

Schon die Anmeldung hat mich verwirrt, weil man sich in Düsseldorf als Musiker nicht mehr über das Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt gewerbetreibend melden kann. Sondern dies über das Finanzamt tun muss. Nun hatte ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt (Unternehmen - nicht für Freiberufler) und bekomme ein einfaches Schreiben mit einer Steuernummer zurück.

Ich hatte eher damit gerechnet, dass ich ein Schrieben bekomme wie:
Super lieber Herr XY, hiermit bestätigen wir Ihnen die Gründung des Unternehmens oder die Aufnahme der untrnehmerischen Tätigkeit als Freiberufler blah blah blah!

Aus dem Schreiben vom Finanzamt geht rein gar nichts hervor.

Was also tun?

Was bedeutet das also nun für mich?

Zudem möchte ich gerne einen Proberaum gewerblich anmieten. Reicht diese Steuernummer als Nachweis über die unternehmerische Tätigkeit aus, oder benötige ich noch einen anderen nachweis?

anonyme anfragen werden von mir grundsätzlich nicht beantwortet.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo,
wenn Du nicht die Aufnahme eines Gewerbes beantragt hast (macht man hier zumindest beim Bezirks/Ortsamt) und nicht beim Finanzamt und auch keinen Gewerbeschein bekommen hast klingt es so, als ob du beim Finanzamt wegen der künstlerischen Tätigkeit als Freiberufler geführt wirst…Ruf doch einfach beim Finanzamt an und sag Du brauchst eine Bestätigung, dass Du freiberuflich selbstständig bist…
Ansonsten einfach beim Finanzamt fragen wie dein Status jetzt ist…

Hallo,

ich bin leider auch kein Experte in Punkto Firmengründung aber ich bin selbst Kleinunternehmerin und rufe immer wieder, wenn ich nicht weiter weiß, das zuständige Ordnungsamt und/oder das zuständige Finanzamt an. Bis jetzt konnte ich mir damit selbst auf jeden Fall weiterhelfen. Wenn die einem nicht weiterhelfen können, geben sie Tips, wo man Hilfe bekommen kann. Übrigens ist die IHK auch immer eine große Hilfe.

Viel Erfolg

Hallo,

ich finde Deine Anfrage sehr verwirrend?
Auf der einen Seite schreibst Du, als wärst Du eine Einzelperson, die nun unternehmerisch tätig ist, aber auf der anderen Seite trittst Du dem Finanzamt gegenüber wohl mit mehreren Personen auf, da diese Dir eine Personengesellschaftssteuernummer (GbR) gegeben haben.

Ohne den genauen Sachverhalt und was Du genau machst, kann ich Dir hier keine Auskunft geben.

Warum rufst Du nicht einfach bei Deinem Finanzamt an, von dem Du das Schreiben mit der Steuernummer erhalten hast? Da sitzen kompetente Leute, die Dir sicherlich gern Auskunft geben.

Hallo,

willkommen in der Realität. Wie naiv muss man denn eigentlich sein, um zu hoffen, dass, wenn ich mich beim FA wirtschaftlich anmelde, ich vom Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung bekomme???

Andersherum funktioniert es übrigens perfekt. Ich empfehle dazu übrigens den Besuch eines Existenzgründerseminars. Da lernt man das und die Unterschiede. Ich gebe u.a. solche Seminare auch in D-dorf und habe mehrere Mandante in der Region.

Und natürlich kann man sich auch in D-dorf als Gewerbetreibender beim Gewerbeamt anmelden, nur muss ich denen dann klar machen, dass ich auch ein Gewerbe unterhalte und nicht nur freiberuflicher Künstler bin. Den Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender macht der angemeldete Geschäftsgegenstand aus. Wenn ich mich als Rockband anmelde, dann bin ich (wir) Künstler - und somit Freiberufler. Wenn ich daneben aber z.B. auch noch mein Geld mit dem VERKAUF von eigenen CD´s verdienen will - dann bin ich Gewerbetreibender. Oder ich bin mein eigener Manager, …

Also: Vorher wissen - oder fragen, was man tut - und in Deiner Lage schnellstmöglich Deinen StB befragen, da Ihr eine GbR seid. Solange Ihr nur künstlerisch tätig seid - kein Problem, ansonsten …

Nun zum positiven Teil meiner Nachricht: Warum denn unbedingt eine gewerbliche Tätigkeit ausüben? Die Anmeldung (und damit die Steuernummer von FA) reichen vollkommen aus. Damit könnt Ihr / kannst Du Verträge schließen. Aber: Haftung und Haftungsrisiko beachten.

Viel Erfolg.

Leider hat man mir beim Gewerbeamt (mit allen Unterlagen in der Hand) gesagt, dass eine Gewerbeanmeldung als Musiker in Düsseldorf nicht mehr akzeptiert wird. Man muss sich freiberuflich beim Finanzamt melden.

Da wir aber 5 Musiker sind, die gleißermaßen an einr GBR beteiligt sind, sprechen wir hier von einem Unternehmen, und nicht von einer freiberuflichen Tätigkeit. Für das Gewerbeamt war das alelrdings kein Argument und ich musste die Gewerbeanmeldung durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für gewerbetreibende ausfüllen.

Informiert habe ich mich also reichlich denke ich! Dennoch ist es eine koplizerte Sache mit der ich am liebsten nix zu tun hätte. Ich bin Musiker und kein Buchhalter. Am liebsten würde ich gar nix beim Finanzamt angeben, aber aber da hat der Fiskus ja nunmal etwas dagegen :smile:

Wenn ich mit dieser Steuernummer gleichermaßen einen gewerblichen Proberaum anmieten kann, soll es mir egal sein ob nun Gewerbe oder bloß Freiberuflich. Hauptsache das Anmieten von Gewerblichen Räumen funktioniert.

Vielen Dank an alle!

Chris

Hallo chris,

wie im ersten Teil schon beschreiben, hängt es davon ab, was ich dem Gewerbeamt als meine Geschäftstätigkeit erzähle.

SWenn ich denen sage, ich (wir) sind Künstler - dann Freiberufler und nur Anmeldung beim FA.

Mietvertrag u.ä. - kein Problem, ggf. müssen alle Bandmitglieder (Mitglieder der GbR) unterschreiben.

Aber Verträge kann auch eine GbR abschließen - oder Du als Gesellschafter der GbR - und die anderen haften dann im Innenverhältnis.

Viel Erfolg.

PS.: Mal durch StB und RA checken lassen, ob die GbR die beste Rechtsform ist. Wenn ja, als Vertreter der GbR nur das machen / abschließen, was die GbR beschlosssen hat (idealerweise: alles schriftlich).

Hallo,

also dass man die Gewerbeanmeldung in Düsseldorf nicht im Ordnungsamt, sondern im Finanza,t machen muss, scheint mir nicht richtig.
Hier der aktuelle Link:http://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/gewerbe/gewmel…

Als Gewerbetreibende erhält man von dort aus den Gewerbeschein, mit dem man den Proberaum gewerblich anmieten kann (obwohl dafür auch die Steuernummer reichen sollte).

Die Frage ist aber: Haben Sie ein Gewerbe? künstlerische Musiker sind freiberufler, benötigen also keinen Gewerbeschein. Müssen aber sehrwohl beim Finanzamt gemeldet sein. Vielleicht war das ja gemeint, als man Ihnen sagte, sie müssten nicht zum Ordnungsamt?

Wie immer gilt: Dies ist meine private Meinung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung!

Viele Grüße aus Neu Wulmstorf

Hartmut Dieterle

Soweit Korrekt! Grundsätzlich gilt natürlich --> Gewerbeanmeldung über das Ordungsamt! Bzw. Gewerbeamt. Allerdings gilt dies nicht für Musiker! Hier soll angeblick kein Gewerbe mehr möglich sein!

Nur noch als Freiberufler über das Finanzamt! Schint jedenfalls so richtig zu sein, denn meine Steuernummer habe ich ja bekommen!

Viele Grüße

Hallo

dann ist das schon geklärt, als reiner Musiker ist man Freiberufler, benötigt und bekommt also keinen Gewerbeschein. Der Infozettel vom Finanzamt mit der Steuernummer reicht also aus. Zum steurzahlen eh :smile:)

Viel Erfolg

HartmutDieterle