Mitteilungspflicht bei reimporte ?

wer kann mir hierzu was sagen.:
habe mein motorrad suzuki intruder 1800 bei einem bekannten großen aber nicht suzi händler mit 4800 km aus erster hand gekauft, und habe noch ein jahr xxl garantie, habe jetzt ein paar kleine, bekannte probleme kupplung, bremsscheibe hinten, etc. und mein händler stellt sich stur.
bin zu einem suzuki dealer gegangen bzgl. kulanz und info´s und der hat festgestellt dass mein mot. eine graue ist. jetzt meine frage : ist der händler dazu verplichtet, seinen kunden darüber zu informieren dass es sich um ein importfahrzeug handelt, und wenn ja kann ich bzgl. wertminderung etwas unternehmen ? das mot. lag im preis sogar etwas über maktdurchschnitt bei deutschen vergleichbaren.

mfg und danke im voraus antonio

Hi Antonio,

dreiste Geschichte so was. Formuliere Deine Anfrage allgemein „Jemand kauft bei einem deutschen Händler ein Motorrad, und hinterher stellt sich heraus, dass es ein Grauimport war, und der Hersteller deswegen Garantieleistungen verweigert …“ und stelle sie ins Brett „Recht“.

Als erstes würde ich aber die Papiere und den Kaufvertrag genau durchsehen. Wenn sich da ein Hinweis auf die Herkunft/Vergangenheit des Fahrzeugs findet, hast Du wahrscheinlich schlechte Karten, weil der Händler dann behaupten kann, Du hättest es gewusst.

Soweit ich mich erinnere gab es da Urteile im Zusammenhang mit Re- und Grauimporten von Autos, die man wahrscheinlich heranziehen kann. Ich bin allerdings EDV-ler und kein Anwalt, also lese ich über solche Sachen mal zufällig drüber, kann Dir aber nichts Verbindliches sagen.

Im Rechte-Brett hast Du bessere Chancen.

Armin.