Hallo,
angenommen, ein vom Vermieter bestellter Handwerker verursacht einen kleineren Schaden in der Mietwohnung (z.B. Abplatzung am Heizkörper o.ä.) Bestünde in diesem Fall eine Mitteilungspflicht durch den Mieter gegenüber dem Vermieter, und kann dieser später ggf. Schadenersatz von dem Mieter verlangen?
Gruß, hirse