Mitteilungspflicht ggü. Bank bei gemeinsam. Kredit

Hallo,
ich habe mit meiner Exfreundin zusammen eine Wohnung auf Kredit gekauft (damals war sie natürlich noch nicht meine Ex). Inzwischen haben wir uns getrennt. Ich zahle noch die Hälfte des Kredites ab (wieso ich das mache ist meine Sache *g*; ich weiß, das alleine wäre ein Diskussionsthema).

  1. Frage: muss ich der Bank mitteilen, dass wir nicht mehr zusammen in dieser Wohnung leben?
  2. Frage: welche Möglichkeiten bestehen aus diesem Kredit zu kommen (also nur für mich)? Gibt es die grundsätzliche Möglichkeit der Übertragung auf einen neuen Partner oder eine Übertragung meiner Hälfte auf meine Exfreundin?

Mir ist klar, dass eine genaue Antwort nur erfolgen kann, wenn man den Vertrag kennt. Aber es müsste doch grundlegende Ansätze für meine Fragen geben.

Für Antworten jedweglicher (sinnvoller) Art bin ich dankbar.
Grüße
Volker

Hallo,

  1. Frage: muss ich der Bank mitteilen, dass wir nicht mehr
    zusammen in dieser Wohnung leben?

in den AGB gibt es einen Passus, der mit „Mitwirkungspflichten des Kunden“ bezeichnet ist. Den solltest Du lesen und interpretieren. M.E. ist nicht eindeutig, ob er Deine konkrete Situation erfaßt.

  1. Frage: welche Möglichkeiten bestehen aus diesem Kredit zu
    kommen (also nur für mich)? Gibt es die grundsätzliche
    Möglichkeit der Übertragung auf einen neuen Partner oder eine
    Übertragung meiner Hälfte auf meine Exfreundin?

Grundsätzlich ja, nur wird sich das Kreditinstitut jeden neuen Kreditnehmer genau anschauen und den bisher nur aus der Verpflichtung entlassen, wenn der neue mindestens genauso „gut“ ist.

Gruß
Christian

Danke für die Info, das habe ich mir schon so gedacht.

Eine Frage noch: macht meine Situation den Kredit zu einem schlechten Kredit, also kann die Bank das Bedürfnis haben diesen zu verkaufen?

Grüße
immobiliser