Mitteilungspflicht

Hallo,

ich habe eine Frage.
Nehmen wir an, in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen hält sich eine der Parteien an keine Hausordnung, Ruhezeiten, etc. und nervt mittlerweile die Bewohner des gleichen Stockwerks durch Lärm- und Geruchsbelästigung (laute Musik, Zigarettenrauch), was nun wiederum 2-3x im Treppenhaus zu Diskussionen geführt hat. Muss ein Eigentümer, der eine entfernter liegende Wohnung jetzt vermieten möchte, seine zukünftigen Mieter auf diesen Umstand von sich aus hinweisen oder nur auf Rückfrage? Falls er es nicht tut, existiert dann quasi eine Möglichkeit zur ausserordentlichen Kündigung der Mieter nach Bekanntwerden?

Danke …

Auch hallo,

nein, muss er nicht. Nein, es ist kein Sonderkündigungsgrund.

Gruß!

Horst