Hallo,
der Vater meiner Tochter (1Jahr und 4 Monate) hat mir heute mitgeteilt, das ich alle Ausflüge die meine Tochter macht, das ich die bei ihm schriftlich beantragen muss. Jetzt ist meine Frage, was muss ich ihm alles mitteilen, also was sind meine Mitteilungspflichten? Wir haben gemeinsames Sorgerecht, aber meine Tochter lebt bei mir.
Danke für die Antworten.
Hallo, gehts noch?
der Vater meiner Tochter (1Jahr und 4 Monate) hat mir heute
mitgeteilt, das ich alle Ausflüge die meine Tochter macht, das
ich die bei ihm schriftlich beantragen muss.
Meine erste unsachliche Reaktion: Quatsch!
Wie soll das praktisch umzusetzen sein, vor allem bei Spontanverabredungen? Selbst zusammenlebende, verheiratete Elternteile haben ein Recht auf Entscheidungsautonomie, sie müssen auch nicht bei jedem Pups den Partner fragen. Also lass dich bloß nicht unter Druck setzen!
Geh zum Jugendamt, oder nimm dir einen Anwalt, und lass dich nochmal gründlich (!!!) beraten, was bei einem gemeinsamen Sorgerecht deine Rechte und Pflichten gegenüber dem Kindsvater sind. Und lass dir erklären, was er von dir verlangen darf und was nicht.
LG Barbara
Geh zum Jugendamt, oder nimm dir einen Anwalt,
ALternative: Versuch, seine Motivation herauszufinden und ggf. zu verstehen.
Evtl. hat er Angst und versteckt es hinter anderem.
Mediation?
Jedenfalls leben ALLE besser ohne solche Forderungen und meist auch ohne Gang zum JA/Anwalt.
Ruhig Braune,
er ist kein Untier. Ihr habt euch ja mal geliebt. Seine Wunden sind sicher so tief wie deine und weil er ein Mann ist, tut es vielleicht sogar mehr weh.
T
Geh zum Jugendamt, oder nimm dir einen Anwalt,
Versuch, seine Motivation herauszufinden und ggf.
zu verstehen.
Ok.
Evtl. hat er Angst und versteckt es hinter anderem.
Oder er ist ein Kontrollfreak und setzt auf Erpressung und Druckmachen.
Mediation?
Bringt wem was?
Jedenfalls leben ALLE besser ohne solche Forderungen und meist
auch ohne Gang zum JA/Anwalt.
Jeder Mensch das Recht, seine Rechte zu kennen und bei geeigneten Einrichtungen nachzufragen, wie diese aussehen. Es schadet also nicht, wenn die Fragestellerin sich sachkundig macht bzw. machen läßt. Eine Beratung zieht nicht zwangsläufig einen Rechtsstreit nach sich sondern läßt sie sicherer werden. Also red ihr das bitte nicht aus!
Ruhig Braune,
er ist kein Untier. Ihr habt euch ja mal geliebt. Seine Wunden
sind sicher so tief wie deine und weil er ein Mann ist, tut es
vielleicht sogar mehr weh.
Schön gelabert.
LG Barbara
Geh zum Jugendamt, oder nimm dir einen Anwalt,
Versuch, seine Motivation herauszufinden und ggf.
zu verstehen.Ok.
Ah!
Evtl. hat er Angst und versteckt es hinter anderem.
Oder er ist ein Kontrollfreak und setzt auf Erpressung und
Druckmachen.Mediation?
Bringt wem was?
Allen dreien? Im Idealfall? Oder wenn sie eine Therapie macht und zumindest ihre Wunden leckt?
Jedenfalls leben ALLE besser ohne solche Forderungen und meist
auch ohne Gang zum JA/Anwalt.Jeder Mensch das Recht, seine Rechte zu kennen und bei
geeigneten Einrichtungen nachzufragen, wie diese aussehen. Es
schadet also nicht, wenn die Fragestellerin sich sachkundig
macht bzw. machen läßt. Eine Beratung zieht nicht zwangsläufig
einen Rechtsstreit nach sich sondern läßt sie sicherer werden.
Also red ihr das bitte nicht aus!
Na, dann informier sie gerne besser, richtig, niveauvoller, umfassender. Das klang ein bißchen anders, vorhin.
Ruhig Braune,
er ist kein Untier. Ihr habt euch ja mal geliebt. Seine Wunden
sind sicher so tief wie deine und weil er ein Mann ist, tut es
vielleicht sogar mehr weh.Schön gelabert.
Wie mans nimmt. Diejenigen, die solche Gedanken zulassen, sind näher an der Lösung und am Wohlfühlen als die, die zum Anwalt rennen.
Ich weiß, was ich sage, glaub es mir.
T
Hallo,
also Tagesausflüge und Urlaub fallen in den Breich der täglichen Sorge, dass heißt liegen in der Verantwortung vom gerade betreuenden Elternteil. Sollten Urlaub oder Ausflüge ins AUsland gehen ist das Einverständniss beider Sorgeberechtigte notwendig.
Will heißen, wenn du mit dem Kind einen Ausflug oder Urlaub plant geht es den KV erstmal nichts an, genauso wenig, wie es dich dann etwas angeht während seiner Umgangszeiten. Soweit ich weiß reichen auch bei Ausflügen von KiGa und Schule dann die Unterschrift eines ET.
Das gemeinsame Sorgerecht kommt nur bei grundlegenden Entscheidungen zu tragen - welcher Kindergarten bzw Schule, Kontoeröffnungen, Unterschriften bei OP’s etc.
Danke für eure Antworten…
Ich hab mich für die Variante entschieden einen Anwalt zu konsultieren. Das ist eh nötig, da er keinen Unterhalt zahlen will. Außerdem möchte er auch noch alle Rechnungen haben, die ich für unsere Tochter habe, also eine Rechnungslegung, wenn er denn mal zahlen sollte.
Scheinbar ist er doch ehr der Kontrollfreak?!?
Heb die Rechnungen nur auf. Schadet ja nix. Aber nicht einfach so rausrücken…
Anwalt ist ja ok, viel Erfolg.