Hallo Fabi,
Klasse? Schulart? Sonstige Vorgaben (wann, wie lange, Publikum integriert in Erarbeitung …???)?
Prinzipiell hatte im Detail jede Stadt, jeder Marktflecken, jedes Dorf eine gewisse andere Rechtsstruktur. Beispiele z. B. im Fränkischen bei Flachenecker.
Grundlinien
Es gibt einen Stadtherren:
Reichsstädte - König / Kaiser
sonstige Städte, Märkte - i. A. ein Landesherr, oft der Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit, z. B. Herzog, Abt, Bischof, Graf, Freiherr, usw. oft vertreten durch Beamtenähnliche, meist Adlige Verwalter, Z. B. Pfleger (oder andere Bezeichnungen).
Die Bürgerschaft wählt vielerorts aus ihrer Mitte einen Magistrat und Bürgermeister oder schlägt solche vor. Oft bestimmen auch der Landesherr und weitere Rechteinhaber (z. B. Grundherren) einige Posten. Im Internet findet sich sehr detailliert exemplarisch der Markt Painten dargestellt.
Vor allem in größeren Städten gibt es eine stärkere fast schon oligarchische Machtverteilung, oft auch auseinandersetzungen zwischen Patriziat und Handwerkern/Zünften, die in kleineren Städten und Märkten ausblieben, weil es gar keine Patrizier gab. Die interne Mächteverteilung wurde dann individuell geregelt. So blieb z. B. in der „Paradestadt“ Nürnberg die Macht bis zur Mediatisierung um 1800 allein bei wenigen Patrizierfamilien, deren Vorfahren wohl eigentlich Reichsadelige waren. Selbst Ritterturniere unter den Nürnberger Patriziern sind bekannt (Z. B. Darstellung im Fembohaus-museum in N.)
welche Rechte nun die einzelne Stadt - bzw. die wie auch immer gewählten Stadtvertreter - hatten, ist wieder sehr unterschiedlich. Auch vom jeweiligen Landesherren abhängig. Tendenziell hatten größere Städte mehr Rechte, aber zugleich waren wichtige Residenzstädte besonders eng von den Herren geführt.
Die Konsequenz dieser verwirrenden Situation äußert sich in der schwierigen Literaturrecherche aber eben auch z. B. darin, dass man Städte und die in einigen Regionen zahlreichen befestigten Marktorte nicht nach Kriterien trennen kann. Manch ein Ort wird z. B. in frühneuzeitlichen Quellen abwechselnd als Stadt oder Markt bezeichnet.
Noch zu den Räten. Mancherorts gab es einen Innneren (einflussreicheren) und einen Äußerenen (weniger wichtigen) Magistrat. Bürgermeister (oft zwei zugleich) wurden mitunter auch vom Magistrat und nicht von der ganzen Bürgerschaft gewählt.
Rechte der Bürger: Abhängig z. B. vom Stand oft auch vom Einkommen (Stimmengewichtung) (Adelige in der Stadt, Patrizier, Handwerker, Stadtbauerm (Großbauern und Kleinbauern), Tagelöhner, Hausbesitzer vs. Mieter usw.
auch hier: Tendenz: Je größer die Stadt, desto differenzierter.
Z. B. Die Reichsstadt Augsburg, innerhalb derer Mauern es auch einen bischöflichen Bezirk mit eigenen Rechten gab, und einen um das Kloster St. Ulrich und Afra herum. Einwohner konnten z. B. Untertanen des Klosters sein, oder auch ganz freie Bürger und hatten damit auch wieder unterschiedliche Einflussmöglichkeiten (die ich nicht im Detail kenne).
In den meisten Orten ist das kaum erforscht. Ich empfehle Dir daher exemplarisch ein paar Extrema, evtl. Painten und Nürnberg herauszugreifen, da man dabei wirklich einiges aufzeigen kann. Möglich, dass Du dann mehr weißt als Dein Lehrer (falls das niht gerade sein Steckenpferd ist), halte also zur Sicherheit Originalquellenzitate bereit. (Denn es gibt auch Klischees ohne Ende…)
Sorry, dass ich nicht jeden Rechtschreibfehler ausbessere sondern nur schnell runter schreibe, ich denke Du rauchst besser eine baldige Antwort als den feinsten Stil.
Ich werde indes die nächsten Tage kaum erreichbar sein. Ich hoffe, Dir somit geholfen zu haben.
Gerald
Für mich ist das ein Randthema, auf das ich bei der Erforschung mittelalterlicher Siedlungsstrukturen aber immer wieder stoße.