Mittelfinger zu Politesse

Hi, heute habe ich mich leider durch unüberlegtes Handeln in eine unangenehme Situation gebracht. Als ich ein Rezept beim Arzt abholen wollte (zu meiner Verteidigung ich war tierisch genervt für eine bestimmte Person quer durch die Stadt zu gurken) habe ich das Auto vor der Arztpraxis im Halteverbot geparkt. In dem Moment wo ich das Auto ausgeschaltet habe, kamen um die Ecke zwei Knöllchengeier, von denen die eine auch sofort ihren Fotoapperat auspackte um mich zu fotografieren. Im Schockmoment startete ich den Motor, gab Vollgas und bog um die nächste Ecke. Bedauerlicher Weise konnte ich mir nicht verkneifen ihnen den Mittelfinger zu zeigen, was mir auch im Nachhinein Leid tut, die machen ja auch nur ihren Job.
Jetzt wollte ich fragen:

  1. war es schon ein Vergehen dort zu halten, es könnte ja auch irgendwelche anderen Gründe gehabt haben.
  2. falls die Politessen den Mittelfinger mitbekommen haben, reicht es aus, dass sie es behaupten oder müssen sie es irgendwie beweisen? Und wenn ja, wird es sehr teuer für mich?

Hallo,
leider hast Du nicht erwähnt, ob es sich um ein eingeschränktes oder um ein absolutes Halteverbot handelt.
Im eingeschränkten darf man bis zu 3 Minuten halten, im absoluten Halteverbot nur in Ausnahmefällen, wie Verkehrsbedingt, Panne etc.
Ein Effe-Finger kann je nach Richterspruch sehr teuer kommen. Wenn zwei Politessen dieses bezeugen, eventuell sogar noch fotografiert haben, hast Du schlechte Karten ungeschoren davon zu kommen.

keine Ahnung

Es war leider absolutes halteverbot, aber ich hatte mir überlegt vllt zu behaupten einen krampf im bein gehabt zu haben oder dass die ölleuchte angegangen wäre oder sowas… den mittelfinger würde ich in dem fall abstreiten, der wurde auch nicht fotografiert, da bin ich mir sicher

Hallo elbarto 8 !

Währes Du ruhig in dem Auto sitzengeblieben , und hättest sie auf dich zukommen lassen , dann hättest Du dir eine Ausrede einfallen lassen können ,( zweck´s Parkplatzsuche ). Da Du bei dem herannahen der Politessen aber schnellstens weggefahren bist , ist bei denen der Gedanke eines Vergehen´s entstanden . Das war unüberlegt von Dir !! Die Sache mit dem Stinkefinger, könnte man auch als einen „Gruß“ werten lassen ! Jetzt kommt es darauf an wie die Politessen dieses Vergehen bewerten . Falls eine Verwarnung kommen sollte , weise darauf hin, was ich dir mitgeteilt habe, und mach( keinen Lauten) !
Bleibe also ruhig, lass alles auf Dich zukommen !
Denn aus Fehlern kann man lernen , oder nicht !

Alles Gute !

Gruß ! siggi

Mittelfinger wird sicher schwierig, da die Politessen das ja gegenseitig bezeugen können. Halten: Da findet man bestimmt eine passende Ausrede.

Hallo,

sollte es sich tatsächlich um ein Halteverbot (durch das Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ kundgemacht) gehandelt haben, ist alleine das ANHALTEN erlaubt, das hat sich aber durch das Abstellen des Motors erledigt (=HALTEN), also JA, es war ein Vergehen.

Und wenn Aussage gegen Aussage zwischen einem Verkehrsteilnehmer und einem Exekutivbeamten steht, bin ich geneigt anzunehmen, dass die Judiktive eher letzterem Glauben schenkt.

MfG

vor der Arztpraxis im Halteverbot geparkt.

  1. war es schon ein Vergehen dort zu halten,

Je nachdem, ob absolutes (Kreuz) oder eingeschränktes (Querstrich) im Halteverbotsschild: Ja bzw. Nein

  1. falls die Politessen den Mittelfinger mitbekommen haben,
    reicht es aus, dass sie es behaupten oder müssen sie es
    irgendwie beweisen?

Sie sind 2 glaubwürdige Zeugen, das dürfte reichen …

Und wenn ja, wird es sehr teuer für mich?

Lass Dich überraschen :wink: Keine Ahnung …

äh, schräg nicht quer …